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OLG Hamm

Blomberger spekuliert mit fremder Viertelmillion und muss ein drittes Mal vor Gericht

Ein Blomberger hat per App mit einer Viertelmillion Euro spekuliert, die ihm gar nicht gehörte. Nach einem Freispruch und einer Verurteilung geht es jetzt in Runde drei. - © Janet König

Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Detmolder Urteil aufgehoben, das sich mit einem außergewöhnlichen Fall von Computerbetrug befasst. Im Mittelpunkt steht ein Blomberger, der mit Aktien das große Geld machen wollte.

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