Horn-Bad Meinberg. In der Stadt wird es in diesem Jahr zwei verkaufsoffene Sonntage geben. Das hat der Stadtrat beschlossen und eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Der Verein „IHG – In Horn Gemeinsam e.V.“ hatte das Offenhalten der Verkaufsstellen an zwei Terminen beantragt. In Horn sollen die Geschäfte anlässlich des Hörnchenfestes am Sonntag, 14. September, öffnen können. Im Stadtteil Bad Meinberg soll die Möglichkeit bestehen, die Läden anlässlich des Bauernmarktes am 19. Oktober offenhalten zu dürfen. Das Ladenöffnungsgesetz NRW regelt, unter welchen Voraussetzungen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Um die Kriterien stetig zu überprüfen und jeweils aktuelle Veranstaltungstermine nennen zu können, erlässt die Stadt die sogenannte ordnungsbehördliche Verordnung jährlich neu. Ein öffentliches Interesse für Sonntagsöffnungen liegt laut Verwaltung dann vor, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Deshalb muss exakt festgelegt werden, in welchem Bereich des Stadtteils die Sonntagsöffnung erfolgen darf.