
Schlangen (kpa). Was haben ein hellblauer Rucksack, eine gelb-rote Lesebrille und ein silberner City-Roller gemeinsam? Auf den ersten Blick nicht viel. Doch bei genauerem Hinsehen teilen sie sich neben rund 30 weiteren Gegenständen den Platz im virtuellen Fundbüro der Gemeinde Schlangen, das seit Anfang April in Betrieb ist.
Fahrräder, Jacken, Schlüssel oder Schals - jedes der Objekte hat eine eigene Geschichte. Da ist eine blaue Handtasche, die Anfang November beim Schlänger Markt gefunden wurde und seitdem auf ihre Besitzerin wartet. Eine pinkfarbene Kinderjacke mit Kapuze hat ein Finder Ende Januar am Heidweg aufgelesen und zum Schlänger Fundbüro gebracht.
Dort werden die Gegenstände ein halbes Jahr lang aufbewahrt. Danach kann sie der Finder gegen eine Verwaltungsgebühr erlangen. Lehnt er ab, geht das Fundobjekt ins Eigentum der Kommune über.
Um die Auflistung von gefundenen Schals, Schlüsseln und Fahrrädern auf der Internet-Seite der Gemeinde kümmert sich Jeanette Scheller (19). Auch Fundtiere landen schon mal für einige Stunden im Büro der Verwaltungsfachangestellten, die in Bad Lippspringe wohnt. Zu diesem Zweck stehen Futterreserven und Schälchen mit Wasser für entlaufene Vierbeiner bereit.
Doch wie steht es mit der Sicherheit? Kann sich nicht jemand Foto und Beschreibung im virtuellen Fundbüro anschauen und Dinge abholen, die ihm nie gehört haben? "Nein", sagt Jeanette Scheller. "Es müssen irgendwelche Nachweise erbracht werden, die zeigen, dass die Person Eigentümer der Sache ist. Dies können auch detaillierte Beschreibungen oder irgendwelche Eigenarten sein, die die meisten Dinge haben und die sich abheben", fügt Andrea Batzer, Leiterin des Fachbereichs Ordnung in der Gemeinde, hinzu.
Dass das Fundbüro auch online vertreten ist, finden Scheller und Batzer praktisch und vorteilhaft: "Es ist eine Erleichterung für den Bürger, weil er keine Öffnungszeiten einhalten muss und die Fundstücke im Internet anschauen kann", verdeutlicht die Fachbereichsleiterin. "Heute geschieht Vieles durchs Internet - dort finden Bürger auch die entsprechenden Ansprechpartner", merkt die Verwaltungsfachangestellte an.
Wenn der Eigentümer seinen verlorenen Schatz im örtlichen Fundbüro abholen kommt, freut sich nicht nur er über das Wiedersehen, sondern auch der Finder: "Der Finderlohn ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Wert von unter 500 Euro sind es fünf Prozent. Liegt der Wert über 500 Euro, werden vom Mehrwert nochmal drei Prozent abgezogen", erläutert Jeanette Scheller. Auch sie freue es, wenn die Fundstücke den Besitzern übergeben werden.