
Lemgo. Mehrere Male hat sich Kay Meiners, ein gebürtiger Lemgoer mit aktuellem Wohnsitz in Köln, Dosen mit "Tiger Balm", einer Salbe gegen Erkältungen, Muskel- oder Gelenkschmerzen, aus Thailand einfliegen lassen - aus Kostengründen. Ohne Probleme habe er beim Zoll in Düsseldorf, Pakete ausgehändigt bekommen. Das Zollamt Lemgo beschlagnahmte jetzt aber eine an den 41-Jährigen adressierte Lieferung, was dieser unverständlich findet.
Die Behörde verweist auf die Gesetzgebung. Diese besage, dass Zollämter Waren aus Nicht-EU-Ländern anhalten können, wenn der Verdacht besteht, dass gegen Verbote oder Beschränkungen verstoßen wird. Die Einfuhr von Medikamenten sei verboten. Da es sich auch beim "Tiger Balm" um ein Arzneimittel handele, sei es zu Recht beschlagnahmt worden.
Wie es zu den unterschiedlichen Bewertungen in den Zollstellen kam? Bei dieser Frage verweisen sowohl Amtsapothekerin Christiane Sieling als auch die Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam als übergeordnete Behörde an die jeweilige Zollstelle. Diese möchte Meiners nicht nennen. Er betont jedoch, dass er bei Sichtprüfungen vor Ort, wenn er die Ware abholte, und beim Postversand, wo ein Zollamt stichprobenartig prüft und Briefe oder Päckchen wieder an die Post übergibt, niemals Probleme gehabt habe.