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Wolfsgebiete: NRW wird Kosten für Herdenschutz vollständig übernehmen

Miriam Scharlibbe und Noah Matzat

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Das Land hat eine neue Förderrichtlinie zum Wolf verabschiedet. Dabei wurde unter anderem der Fördersatz von Präventionsmaßnahmen auf 100 Prozent erhöht. - © Sarah Jonek
Das Land hat eine neue Förderrichtlinie zum Wolf verabschiedet. Dabei wurde unter anderem der Fördersatz von Präventionsmaßnahmen auf 100 Prozent erhöht. (© Sarah Jonek)

Detmold/Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die "Förderrichtlinie Wolf" geändert. Damit entstehen für Landwirte neue Möglichkeiten für einen finanziellen Ausgleich, wenn sie ihre Tiere vor Wolfsangriffen schützen möchten.

Mit der Änderung, die Ende März in Kraft getreten ist, können nun Halter von Nutztieren, die sich vorsorglich gegen mögliche Wolfsangriffe schützen wollen, 100 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen. Vorher lag der Fördersatz bei 80 Prozent. Außerdem können jetzt auch Herdenschutzmaßnahmen in der Pufferzone rund um das Wolfsgebiet  gefördert werden.

Finanzieller Ausgleich wird erhöht

"Die Änderung der Richtlinien erhöht somit den finanziellen Ausgleich und erweitert räumlich das Geltungsgebiet", sagt Peter Westphal, Sprecher der Bezirksregierung Detmold. Die neue Verordnung des Landes sei infolge der Standorttreue der in NRW lebenden Wölfe schon länger angedacht gewesen, sagt Westphal weiter.

Durch die so genannten Billigkeitsleistungen erfolgt eine Entschädigung von getöteten Nutz- und Haustiere sowie der infolge eines Wolfsübergriffs später verendeten Tiere. Darüber hinaus werden unter anderem auch Ausgaben für einen Tierarzt im Fall der Behandlung oder Einschläferung verletzter Tiere einschließlich der Kosten für Medikamente oder beispielsweise Sachschäden an Zäunen und Schutzvorrichtungen aufgefangen. Auch die Anschaffung solcher Elektoschutzzäune zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild werden gefördert.

Das Wolfsgebiet in OWL

Das Wolfsgebiet Senne ist 922 Quadratkilometer groß und umfasst Teile der Kreise Gütersloh (Stadt Schloß Holte-Stukenbrock), Lippe (Städte Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage und Oerlinghausen, Gemeinden Augustdorf und Schlangen) und Paderborn (Städte Bad Lippspringe und Paderborn, Gemeinden Altenbeken und Hövelhof) sowie der Stadt Bielefeld (Teil südwestlich der A2/B 66).

Die umliegende „Pufferzone um das Wolfsgebiet" umfasst auf einer Fläche von circa 3.390 Quadratkilometern den Großteil der kreisfreien Stadt Bielefeld, den östlichen Bereich des Kreises Gütersloh, den Nordosten des Kreises Lippe sowie die gesamten Kreise Paderborn und Höxter.

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