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Überblick

Bahnfahrplan, Steuern sparen: Das ändert sich im Dezember

Es kommen wieder einige Neuerungen auf Verbraucher zu

Die Innenstädte OWLs duften ab sofort nach gebrannten Mandeln, Crêpes und Würstchen. Der Dezember bringt aber auch abseits der Weihnachtsstimmung einige Neuerungen:

Schon seit Mitte Oktober können Kunden den neuen Bahnfahrplan einsehen und die Tickets buchen. Ab dem 15. Dezember ist er gültig.

Zum Jahresende setzt die Bahn in diesem Zusammenhang deutschlandweit mehr Züge ein. Durch OWL fahren dann die neuen RRX-Züge. Die wichtige und viel genutzte Nahverkehrsstrecke zwischen Köln/Düsseldorf, Bielefeld und Minden wird dann durchgehend mit den neuen Zügen befahren. Dann ist erstmals auch das Eisenbahnverkehrsunternehmen National Express (NE) im Regelbetrieb in Ostwestfalen-Lippe unterwegs.

Preiserhöhungen bringt der neue Fahrplan nicht mit sich. Ab dem kommenden Jahr kann Bahnfahren sogar günstiger werden. Das kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Klimapaket sieht vor, die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr ab 2020 auf sieben Prozent zu senken, im Nahverkehr gilt der ermäßigte Satz bereits.

Maut auf Österreichs Autobahnen

Wer zum Skifahren nach Österreich über die dortige Autobahn fährt, muss ab dem 1. Dezember etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Preis der Jahresvignette wird um knapp zwei Euro angehoben auf 91,10 Euro. Eine am 1. Dezember 2019 gekaufte Vignette ist bis zum 31. Januar 2021 gültig.

Die fünf Autobahnabschnitte in Grenznähe zu Deutschland sollen dafür von der Maut befreit werden. Das hat das Österreichische Parlament Mitte November beschlossen. Vorgesehen sind diese Ausnahmen unter anderem auf der Westautobahn (A1) zwischen dem Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord sowie der Inntalautobahn (A12) zwischen der Grenze und der Anschlussstelle Kufstein-Süd.

2019 noch Steuern sparen

Wer 2020 gleich viele oder weniger Einkünfte als 2019 erwartet, sollte anfallende Kosten noch in dieses Jahr legen, um sie absetzen zu können. Der Ratgeberdienst Finanztip weist darauf hin, dass "es einen deutlichen Unterschied" mache, in welchem Jahr "große Ausgaben etwa für einen Computer oder eine Renovierung" getätigt würden. Da "das Steuerrecht viel mit Pauschalen und Höchstsätzen" arbeite.

Bei den Werbungskosten, den beruflichen Ausgaben, verringert erst jeder Euro über der Grenze von 1.000 Euro die eigene Steuerlast. Wer etwa 960 Euro für einen Laptop im Jahr 2019 investiert hat, kann den Rechner als "geringwertiges Wirtschaftsgut" sofort von der Steuer absetzen.

Es gibt auch Ausnahmen, bei denen es sich lohnt, auf das neue Jahr zu warten: Bei Handwerkerkosten können Verbraucher beispielsweise jährlich maximal 6.000 Euro absetzen und höchstens 1.200 Euro Steuer-Ermäßigung bekommen. Falls dieser Betrag 2019 schon ausgeschöpft ist, sollte der Folgeauftrag bei einer größeren Renovierung erst 2020 gegeben werden oder, falls möglich, die Rechnung für eine Leistung erst im neuen Jahr bezahlt werden.

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