In NRW dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen – solange sie sich an die Verordnung des Landes halten und ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen können.
Diese Regeln gelten ab heute in der Gastronomie
In NRW dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen – solange sie sich an die Verordnung des Landes halten und ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen können.