In NRW dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen – solange sie sich an die Verordnung des Landes halten und ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen können.
Diese Regeln gelten ab heute in der Gastronomie

In NRW dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen – solange sie sich an die Verordnung des Landes halten und ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen können.
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