Kreis Lippe. Die Bedrohung für Federtiere rückt näher: Nachdem die hoch ansteckende Geflügelpest bereits bei Wildvögeln in den Niederlanden und Norddeutschland nachgewiesen ist, wächst auch hier das Risiko, schreibt der Kreis Lippe. Noch herrscht keine Stallpflicht, aber: „Vor allem Auslauf- und Freilandhaltungen sollten ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen, die den Erreger in sich tragen können."
Bewährt hätten sich engmaschige Netze und Überdachungen über Ausläufen, um Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu schützen. Außerdem dürfen die Tier nur dort gefüttert und getränkt werden, wo Wildvögel nicht hinkommen. Alles, womit Geflügel in Berührung kommen kann, muss unter Verschluss bleiben. Bei der Seuche handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form Vogelgrippe. Hühner und Puten können innerhalb weniger Tage erkranken und sterben, ganze Geflügelhöfe könnten so eingehen.
Enten und Gänse erkrankten meist weniger schwer, die Krankheit könne übersehen werden. Menschen können sich durch intensiven Kontakt infizieren. Grundsätzlich sind auch Kleinstgeflügelhaltungen bei Beginn der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse anzumelden, um im Seuchenfall alle betroffenen Tierhalter informieren zu können. Mehr unter www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse.