Kreis Lippe/Oerlinghausen. Eine Wildgans in Oerlinghausen ist vermutlich an der Geflügelpest gestorben. Den Erreger hat das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt in Detmold in einer Untersuchung nachgewiesen. Die Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut erwartet der Kreis Lippe nach eigenen Angaben in den kommenden Tagen, bis dahin spricht er von einem Verdachtsfall und es gibt noch keine Stallpflicht. Das Veterinäramt empfiehlt aber allen Geflügelhaltern, Tiere aufzustallen, um sie zu schützen.
Hohes Risiko
Denn: „Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizieren, ist hoch“, heißt es. Geflügelhaltungen können jederzeit davon betroffen sein, wenn die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben. Auch Kleinsthaltungen sollten unbedingt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehöre, den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen sollten Geflügelställe nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen betreten.
Halter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, Taumeln und Schwanken oder Atemnot sein. Halter müssen diese Anzeichen dem Kreisveterinäramt melden.
Bürger können Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif-, Eulen- und Rabenvögeln dem Veterinäramt per Mail an vetlmue@kreis-lippe.de oder unter (05231) 622171 melden.