Kreis Lippe. Das Corona-Kontaktformular für Infizierte ist von der Internetseite des Kreises Lippe verschwunden. Denn nach der aktuellen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW müssen sich infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige selbstständig in Quarantäne begeben. Die Teststellen leiten positive Testergebnisse dem Gesundheitsamt für die Erfassung der Fallzahlen weiter, aber das Gesundheitsamt muss nicht mehr gesondert Quarantäne anordnen.
Infizierte und deren Haushaltsangehörige erhalten darum ausdrücklich auch keine Quarantänebescheide mehr. Wer die Quarantäne aufgrund eines positiven Tests nachweisen muss, legt das positive Testergebnis vor. Das reicht laut Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes als Nachweis aus. Wie sich positiv Getestete oder Haushaltsangehörige einer infizierten Person verhalten müssen, steht unter www.land.nrw/corona und www.kreis-lippe.de/corona.
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