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Schnelltests: Mehr Aufwand, viel Bürokratie, aber kein Geld

Anja Imig

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Testapotheken erhalten für ihre Leistungen laut Apothekerverband zurzeit kein Geld. - © Symbolbild Pixabay
Testapotheken erhalten für ihre Leistungen laut Apothekerverband zurzeit kein Geld. (© Symbolbild Pixabay)

Kreis Lippe/Münster. "Mehr Aufwand, viel Bürokratie – aber kein Geld. Die Apotheken in Westfalen-Lippe, die Schnelltests anbieten, werden dafür derzeit nicht vergütet. Die Kassenärztliche Vereinigung hat die entsprechenden Auszahlungen gestoppt. Grund ist, dass nach der Änderung der Testverordnung Ende Juni 2022 noch immer die erforderlichen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums für die Abrechnungen fehlen", erklärt der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) in einer aktuellen Pressemitteilung.

Apotheken müssen derzeit in Vorleistung gehen

„Die Teststellen müssen derzeit für Material-, Personal- und Raumkosten in Vorlage gehen – ohne zu wissen, wann sie dies erstattet bekommen“, sagt Christian Schmidt, Vorsitzender der Bezirksgruppe Lippe im Apothekerverband Westfalen-Lippe. „Die Apotheken sind sich ihrer Verantwortung bewusst und halten ihre Teststellen dennoch geöffnet, um weiter ihren Beitrag zum Schutz der Bürger und zur Eindämmung der Pandemie zu leisten“, sagt Schmidt.

Klar sei aber auch, dass die Pharmazeuten einen Auszahlungsstopp höchstens kurzfristig überbrücken könnten. Mit Blick auf eine bevorstehende Herbstwelle und einen weiteren Corona-Winter dürfe man jedoch kein Risiko eingehen, dass weitere Teststellen geschlossen werden müssten. Zumal die Politik neue Corona-Regeln plane – etwa für den Restaurantbesuch – die die Nachfrage nach den Tests absehbar wieder steigen lasse, macht Christian Schmidt das Problem der lippischen Apotheker deutlich.

"Testverordnung noch einmal überarbeiten"

„Die Bundesregierung muss hier umgehend handeln und Klarheit schaffen“, fordert Thomas Rochell, AVWL-Vorstandsvorsitzender. „Noch besser wäre allerdings, die Bundesregierung würde die gesamte, wenig gelungene Testverordnung noch einmal überarbeiten", so Rochell weiter. Denn es bedeute einen enormen Aufwand für die Apotheker, die Nachweise zu kontrollieren, ob ein Bürger Anspruch auf einen kostenfreien oder subventionierten Test habe. „Fragt ein Bürger nach einem Test mit der Begründung, dass er noch am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahre habe, ist diese Angabe ja letztlich gar nicht zweifelsfrei zu prüfen. Das ist eine Farce“, bemängelt Thomas Rochell namens des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe abschließend.

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