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Detmolder Sozialgericht entscheidet: Witwer hat nach Ein-Tages-Ehe keinen Rentenanspruch

Janet König

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Ein 58-jähriger Witwer hat nach einer eintägigen Ehe keinen Anspruch auf Rente - das hat das Sozialgericht Detmold entschieden. Die Umstände sind vielschichtig. - © Pixabay
Ein 58-jähriger Witwer hat nach einer eintägigen Ehe keinen Anspruch auf Rente - das hat das Sozialgericht Detmold entschieden. Die Umstände sind vielschichtig. (© Pixabay)

Ein 58-Jähriger heiratet seine schwerkranke Lebensgefährtin einen Tag vor ihrem Tod auf der Palliativstation eines Krankenhauses. Wegen der kurzen Dauer geht die Versicherung davon aus, dass die Ehe aus Versorgungsgründen geschlossen wurde, dabei ist das Paar schon seit mehr als 30 Jahren glücklich zusammen. Der Hinterbliebene klagt vor dem Sozialgericht Detmold, Recht bekommt er trotzdem nicht.

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