Ein 58-Jähriger heiratet seine schwerkranke Lebensgefährtin einen Tag vor ihrem Tod auf der Palliativstation eines Krankenhauses. Wegen der kurzen Dauer geht die Versicherung davon aus, dass die Ehe aus Versorgungsgründen geschlossen wurde, dabei ist das Paar schon seit mehr als 30 Jahren glücklich zusammen. Der Hinterbliebene klagt vor dem Sozialgericht Detmold, Recht bekommt er trotzdem nicht.
Detmolder Sozialgericht entscheidet: Witwer hat nach Ein-Tages-Ehe keinen Rentenanspruch
