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Stadt Lemgo verlangt von Muslima "Kopftuch-Bescheinigung" und entschuldigt sich

Solange ein Hijab die biometrischen Voraussetzungen eines Passfotos erfüllt, kann das Kopftuch auf dem Foto getragen werden - ohne schriftliche Bestätigung, dass man dem muslimischen Glauben angehört. Nicht immer scheint das den Behörden klar zu sein. - © Pixabay

Eine Lemgoerin will einen neuen Personalausweis bei der Stadt Lemgo beantragen. Weil die gläubige Muslima inzwischen ein Kopftuch trägt, verlangt die Sachbearbeiterin eine schriftliche Bescheinigung über ihre Religionszugehörigkeit. Das ist allerdings gar nicht rechtens.

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