Ein Abenteuertrip auf hoher See wird für ein Paar aus Oerlinghausen zum Albtraum. Nach einem Sturz des Mannes muss die Küstenwache einschreiten und das Paar retten. Die Yacht bleibt im Atlantik zurück. Die Versicherung spricht von Fahrlässigkeit. Es kommt zum Rechtsstreit.
Oerlinghauser muss Yacht im Atlantik zurücklassen und streitet mit Versicherung
