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Kinderzuschlag: Neuer Antrag kann sich finanziell lohnen

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Nach der zweiten Stufe der Bürgergeldreform könnten Familien unter Umständen Anspruch auf Kinderzuschlag erhalten oder sich dieser erhöhen. - © Symbolbild: Pixabay
Nach der zweiten Stufe der Bürgergeldreform könnten Familien unter Umständen Anspruch auf Kinderzuschlag erhalten oder sich dieser erhöhen. (© Symbolbild: Pixabay)

Kreis Lippe. Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen eines zu hohen Einkommens abgelehnt wurden, kann es sich lohnen, erneut einen Antrag zu stellen. Darauf macht die Agentur für Arbeit in Detmold in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten. Jetzt tritt die zweite Reformstufe des Bürgergeldes in Kraft, bei der Familien, die bisher keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, durch höhere Freibeträge profitieren können. Das bedeutet, dass Familien, die bislang womöglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ablehnung erhalten haben, nun anspruchsberechtigt sein können oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem erneuten Antrag höher ausfallen kann. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit begrüßt diese Reform laut der Mitteilung.

Ferienjobs werden nicht angerechnet

Folgende Änderungen können sich positiv auf die Berechnung des Kinderzuschlags auswirken: Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Schülerinnen und Schüler, Studenten und Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen. Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520 Euro ebenfalls.

Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 Prozent, statt bisher 20 Prozent, anzusetzen. Mutterschaftsgeld wird ebenfalls nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, werden bis zu einem Betrag von 3000 Euro im Jahr auch nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.

Papierloser Antrag möglich

Wer einen digitalen Personalausweis besitzt, kann den Antrag für den Kinderzuschlag sogar online, also papierlos ausfüllen. Ansonsten ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin für dieses Thema. Sie ist rund um die Uhr online erreichbar und berät Familien anschaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videoberatung, vor Ort oder mit Hilfe des Online-Selbstinformationstools „KiZ-Lotse“, heißt es weiter.

Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen gibt es auch online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de

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