Nach dem Urteil gegen drei Jugendliche aus Horn, die einen 47-Jährigen getötet haben, erklärt Prof. Dr. Michael Heghmanns, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften an der Universität Münster, worauf es beim Mordmerkmal der Heimtücke ankommt und weshalb es im Jugendstrafrecht nicht vorrangig um Bestrafung geht.
Wie aus Mord Totschlag wird: Kriminalwissenschaftler ordnet Detmolder Urteil ein
