Lügde/ Detmold. Nach dem tödlichen Frontalzusammenstoß in Lügde hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Detmolder Urteil teilweise aufgehoben. Die Tat selbst sowie die Schuld des Angeklagten sieht der BGH als erwiesen an, nur über das Strafmaß muss in Detmold neu entschieden werden. Das teilt Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth mit. Das Schwurgericht am Landgericht Detmold hatte den verantwortlichen Unfallfahrer vergangenen November wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Für die Kammer stand fest: Der damals 29-Jährige kam mit der Trennung von seiner Freundin nicht klar und entschied sich, sein Leben zu beenden - dabei nahm er billigend in Kauf, jemand anderes zu töten. Hinweis der Redaktion: Wer den Gedanken an Selbsttötung trägt, findet bei der Telefonseelsorge unter der Rufnummer 0800 1110111 oder 116 123 Ansprechpartner. Das Krisentelefon Lippe ist unter Tel. (05231) 33377 zu erreichen. Mit seinem Entschluss rauschte der Mann aus Pyrmont am 7. März 2024 in seinem hochmotorisierten Audi auf einer Schnellstraße in Lügde in den Gegenverkehr. Bei dem selbst verschuldeten Frontalzusammenstoß kam ein unbeteiligter Fahrer (54) aus Emmerthal ums Leben. Der Fahrer selbst beteuerte, ihm sei schwarz vor Augen geworden. Die Indizien sprachen aus Sicht des Gerichts deutlich gegen ihn. Auch der BGH hielt die Urteilsbegründung für nachvollziehbar. BGH: Status als Berufssoldat nicht im Urteil berücksichtigt Allerdings hätte die Kammer aus Sicht des BGHs bei der Strafzumessung berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte durch das Urteil seinen Status als Berufssoldat verliert - also nach dem Gefängnis nicht mehr in seinen Job zurückkehren kann. Laut Landgerichtssprecher Wormuth spiele das auch bei Verfahren gegen Beamte und Richter eine Rolle. Der BGH schreibt in seinem Beschluss, es sei nicht auszuschließen, dass die Kammer zu einer etwas niedrigeren Strafe gekommen wäre, hätte sie beruflichen Folgen mit eingerechnet. Nun muss das Landgericht in einer erneuten Sitzung über das Strafmaß entscheiden. Für den Angeklagten könnten ein paar Monate weniger Haft dabei herauskommen, schätzt der Landgerichtssprecher. Verteidiger Torsten Giesecke, der den Unfallfahrer vertritt, hätte sich von der eingelegten Revision natürlich mehr erhofft, ist aber letztendlich über den Teilerfolg froh. „Man muss jeden Krümel nehmen, den man kriegen kann“, sagt Giesecke. Schließlich seien die Chancen auf eine erfolgreiche Revision vor dem BGH eh sehr gering. Die Chance, für seinen Mandanten ein erheblich geringes Strafmaß herauszubekommen, schätzt der Strafverteidiger ebenfalls realistisch ein. „Es wird ein bisschen korrigiert werden, aber eher kosmetisch.“