Die Auffangkammer des Landgerichts sollte noch einmal neu über das Strafmaß in einem Missbrauchsfall entscheiden. Weil sich der Angeklagte aus Lemgo in der Zwischenzeit bemüht hat, könnte er doch noch um eine Haftstrafe herumkommen.
Landgericht
Doch kein Gefängnis? Wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Lemgoer bekommt zweite Chance