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Landgericht

Doch kein Gefängnis? Wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Lemgoer bekommt zweite Chance

Das Landgericht sollte noch mal neu über ein Strafmaß entscheiden. Der Angeklagte aus Lemgo war wegen sexueller Übergriffe zu zwei Jahren Haft verurteilt worden - ohne Bewährung. - © Janet König

Die Auffangkammer des Landgerichts sollte noch einmal neu über das Strafmaß in einem Missbrauchsfall entscheiden. Weil sich der Angeklagte aus Lemgo in der Zwischenzeit bemüht hat, könnte er doch noch um eine Haftstrafe herumkommen.

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