Extertal/ Detmold. Der tödliche Zwischenfall zwischen einem Schäferhund und einem Kaninchen hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold beschäftigt. Eine Extertalerin hatte ihre Nachbarin auf eine vierstellige Summe verklagt, nachdem deren Schäferhund sich im August 2023 am Kaninchengehege ihrer Tochter zu schaffen gemacht hatte. Eines der beiden Kaninchen überlebte den Vorfall nicht - auch die Klägerin verletzte sich. Das Landgericht gab deren Klage anderthalb Jahre später teilweise recht. Nach Angaben des Landgerichts schilderte die Klägerin demnach, sie habe den Hund an diesem besagten Sommertag am Gehege beobachtet, als sie gerade mit dem Roller nach Hause gekommen war. Der Schäferhund soll eines der Tiere in dem Moment gepackt und heftig geschüttelt haben. Klägerin startet Rettungsversuch Weder Hupen noch laute Schreie hinderten den Nachbarshund offenbar daran, von dem Kaninchen abzulassen, heißt es weiter, daher sei die Klägerin direkt zum Gehege geeilt, um Schlimmeres zu verhindern. Vor Aufregung stürzte die Extertalerin dabei aber kopfüber - und verletzte sich an Gesicht, Handgelenk und Bein. Neben Schürfwunden, blauen Flecken und Prellungen ging dabei auch noch ihre Hose kaputt. Die beklagte Hundehalterin und eine weitere Nachbarin sollen der Frau anschließend wieder aufgeholfen haben. Eines der Kaninchen lag da schon tot im Garten - offenbar hatte es einen Genickbruch erlitten. Das wollte die Extertalerin nicht so einfach hinnehmen - sie klagte. Für das tote Kaninchen, den beschädigten Käfig, die kaputte Hose sowie Schmerzensgeld und Verdienstausfall durch die Krankschreibung (zwölf Tage) verlangte die Lipperin laut Gericht etwas mehr als 4100 Euro von ihrer Nachbarin. Hundehalterin haftet auch für Sturz Die Kammer gab der Klage am Ende teilweise statt. Laut Begründung greift die Tierhalterhaftung auch dann, wenn das Tier den Schaden nicht direkt verursacht, sondern das Verhalten des Hundes eine Unfall begünstigende Situation - wie hier den Rettungsversuch der Frau - ausgelöst hat. Mit dem Sturz der Klägerin sah die Kammer die Tiergefahr verwirklicht, heißt es. Das Tier müsse daher nicht zwingend unmittelbar auf jemanden einwirken und sein Gegenüber durch Anspringen, Bellen oder Beißen zu Boden reißen. Lesen Sie auch: Ausgebüxter Affe aus dem Kalletaler Tierpark beißt zu Einen Anspruch auf Verdienstausfall sah das Gericht allerdings nicht. Dem Urteil nach muss die beklagte Hundehalterin den Schaden für das tote Kaninchen (40 Euro), den Käfig (37,70 Euro) und die Hose anteilig ersetzen sowie ein Schmerzensgeld von 700 Euro zahlen. Auf die Höhe ist auch das Mitverschulden der Klägerin von einem Drittel angerechnet, da der Sturz auch teilweise aus Unachtsamkeit passiert sei. Die Kosten des Rechtsstreits legte die Kammer 87 Prozent der Klägerin und zu 13 Prozent der Beklagten auf. Nach jetzigem Stand ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht in Hamm wird sich wohl noch mal mit dem Fall befassen müssen.