Der Sturz einer Fußgängerin in Detmold hatte einen jahrelangen zivilen Rechtsstreit zufolge. Zunächst hatte das Landgericht entschieden, der betroffenen Seniorin würde weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zustehen. In höherer Instanz einigten sich die Parteien dann doch noch auf einen Vergleich.
Nach Sturz auf Gehweg: Seniorin erhält 5000 Euro von der Stadt Detmold