Detmold. Eigentlich hätte die Große Wirtschaftsstrafkammer schon vor zwei Jahren das Betrugsverfahren gegen einen Umzugsunternehmer aus Lippe zu Ende bringen wollen. Der 35-Jährige entschied damals allerdings dazu, vor der Strafverfolgung zu fliehen, landete später für neun Monate in einem armenischen Gefängnis. Eine Tortur, die ihm wegen seiner gesundheitlichen Probleme fast das Leben gekostet hätte, das machte er bei seinem Prozess in Detmold mehrfach deutlich. Jetzt hat das Landgericht ein Urteil gesprochen. Nach drei Prozesstagen verurteilte die Große Wirtschaftsstrafkammer den geständigen Mann nun am Donnerstag wegen Betrugs in zwei Fällen sowie dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 32 Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Dabei zog die Kammer auch eine Vorverurteilung wegen Betrugs aus dem Jahr 2022 mit ein. Haft in Armenien wird doppelt angerechnet Außerdem rechnete das Gericht dem 35-Jährigen die in Armenien abgesessene Zeit im Maßstab von eins zu zwei auf die Haftstrafe an, heißt es vom Landgericht. Das bedeutet, mit den neun Monaten im ausländischen Gefängnis hat der Mann schon 18 Monate der Gesamtstrafe abgesessen. Da das Gericht von keiner erneuten Fluchtgefahr ausgeht und der Angeklagte mit seiner U-Haft in Deutschland schon insgesamt knapp zwei Jahre im Gefängnis verbüßt hatte, setzte die Kammer den Haftbefehl außer Vollzug. Ob die restlichen anderthalb Jahre letztendlich ganz zu Bewährung ausgesetzt werden, müsse im Rahmen der Strafvollstreckung entschieden werden. Laut Landgericht ist es generell möglich, den Rest einer Haftstrafe nach zwei Dritteln zur Bewährung auszusetzen, solange keine besonderen Umstände dagegen sprechen. Das Urteil lag letztendlich in der Mitte des zwischen den Prozessbeteiligten ausgehandelten Deals. Einige Tatvorwürfe waren daraufhin bereits eingestellt worden. Insgesamt ging die Kammer nun davon aus, dass der Angeklagte den Staat um rund 324.694 Euro Sozialleistungen betrogen hatte. Weil er darüber hinaus teure Autos leaste, deren Raten aber nie abbezahlte, kamen weitere 300.000 Euro Schaden hinzu. Excel-Tabelle gab konkrete Hinweise preis Besonders wertvoll sei für die Kammer am Ende das Geständnis gewesen, heißt es vom Gericht, da es insbesondere schwer sei, das Schwarzgeld nachzuweisen. Zwar hatte es in diesem Verfahren eine vom Angeklagten geführte Excel-Tabelle mit konkreten Hinweisen auf Schwarzarbeit gegeben, ohne Geständnis hätte man aber die einzelnen Taten detailliert nachweisen müssen. Das Urteil stimmt am Ende mit dem Antrag von Staatsanwalt Kristoffer Mergelmeyer überein - allerdings sprach der sich im Plädoyer für eine Haftfortdauer aus. Verteidiger Remzi Yalcin aus Detmold beantragte laut Landgericht, dass die Strafe drei Jahre und drei Monate nicht überschreiten sollte. Sein Verteidiger-Kollege Dr. Dario Arconada Valbuena aus Hannover wollte dagegen zwar an der zuvor getroffenen Verständigung festhalten, setzte sich im Plädoyer aber für eine zweijährige Bewährungsstrafe ein. Und das, obwohl der zu erwartende Strafrahmen zu Prozessbeginn zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten Haft festgesetzt worden war. Für den Verteidiger standen dabei klar die während der Haft in Armenien erlittenen „gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ im Fokus, heißt es. Darauf kam es am Ende dann nicht mehr an. Trotz mehrjähriger Haftstrafe durfte der Lipper nach Hause.