Lemgo. Ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßiger Untreue wird am Mittwoch, 14. Januar, ab 10.30 Uhr in Saal 103 des Amtsgerichts Lemgo von dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Prof. Dr. Florian Hobbeling verhandelt. Einem heute 41-jährigen Lemgoer wird vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Erster Vorsitzender des Fördervereins einer Lemgoer Kindertagesstätte zwischen dem 22. November 2023 und dem 12. März 2024 insgesamt 6955 Euro veruntreut zu haben.
Für die Verwaltung des Vereinsvermögens soll sich der Angeschuldigte nach Mitteilung des Gerichts gemeinsam mit dem Zeugen A. – dem damaligen zweiten Vorsitzenden des Vereins – einen Online-Zugang für sich und den Zeugen P. – dem damaligen Kassenwart des Vereins – für das Vereinskonto eingerichtet haben. Dabei soll der Angeschuldigte eine Girokarte erhalten haben.
Schaden von 7000 Euro
Die ihm eingeräumte Kontoverfügungsbefugnis soll der Angeschuldigte ausgenutzt haben, indem er die Vereinsgelder satzungs- und absprachewidrig für sich selbst verwendet haben soll. Dadurch soll dem Verein ein Schaden in Höhe von knapp 7000 Euro entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft Detmold wirft ihm vor, insgesamt sieben Überweisungen vom Vereinskonto auf sein eigenes Konto mit einem Umfang von 2250 Euro vorgenommen zu haben. Ferner soll der Angeklagte in elf Fällen insgesamt 4620 Euro in bar vom Vereinskonto abgehoben haben. Schließlich soll er eine Überweisung in Höhe von 80 Euro an eine Firma veranlasst haben, bei der er für sich das Computerspiel „World of Warcraft“ bestellte.
Angesichts der Anzahl der Tathandlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte gewerbsmäßig handelte, in der Absicht, sich so eine Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu verschaffen.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten. Unter anderem wurde er vom Amtsgericht Detmold 2013 und 2016 wegen mehrfachen Betruges in zehn Fällen und wegen des Erschleichens von Leistungen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.