Wer schon länger als drei Jahre ein Prime-Abo bei Amazon besitzt, hat jetzt gute Chancen einen Teil der gezahlten Gebühr zurückzubekommen. Grund ist eine unrechtmäßige Preiserhöhung, die der Versandriese im Herbst 2022 vorgenommen hatte. Doch Prime-Kunden sollten schnell handeln: Am besten bis Ende 2025, rät die Stiftung Warentest. Damit sei sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.
Amazon hatte damals den Prime-Abopreis einseitig erhöht. Kosteten ein Monat Prime bis dahin 7,99 und ein Jahr Prime bis dahin 69 Euro, wurde für ein Monatsabo nach diesem Zeitpunkt ein Euro mehr fällig, fürs Jahresabo waren es ganze 20,90 Euro mehr.
Dass diese Preiserhöhung rechtswidrig war, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun fest (Az. I-20 U 19/25). Die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war bereits vor dem Landgericht erfolgreich gewesen.
Wer bekommt von Amazon Prime Geld zurück?
Die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis können Kunden und Kundinnen verlangen, die das Monats- oder Jahres-Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben.
Achtung: Als Zustimmung gilt auch, wenn Prime-Abonnenten nach Ansage der neuen Preise vom Jahres- aufs Monats-Abo oder umgekehrt gewechselt haben, erklärt die Stiftung Warentest.
Was muss ich tun, um von Amazon Geld zurückzubekommen?
Wer vom Versandriesen Geld zurückbekommen möchte, muss die Zahlung schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest bietet dafür auf ihrer Webseite einen Musterbrief mit Hinweisen zum Ausfüllen an. Das Ganze sollte im besten Fall noch vor dem Jahreswechsel 2025/2026 passieren, damit die Frist nicht verjährt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant wegen der Preiserhöhung außerdem eine Sammelklage gegen den Onlineversandhändler. Interessierte können sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale für einen Newsletter rund um die geplante Klage anmelden.
Ist die Rückzahlung sicher und was ist mit Zinsen?
Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Bis also höchstrichterlich entschieden ist, könnten noch Monate oder mehr als ein Jahr vergehen. So lange müssen Betroffene im Zweifel auf eine Rückzahlung warten.
Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich zur Erstattung auch das Recht auf Verzugszinsen. Dafür muss Amazon ultimativ zur Zahlung aufgefordert werden, wie es auch im Musterbrief der Warentester steht.
Mit Material der dpa.