Detmold. Dass sie wirklich als Bande gehandelt haben, hat das Landgericht Detmold ihnen nicht nachweisen können. Gedealt haben sie trotzdem. Daher sind jetzt drei Männer aus der Obdachlosenszene in Detmold wegen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie alle waren laut Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth letztendlich geständig, nur ein weiterer Angeklagter (62) will mit dem Drogenverkauf gar nichts zu tun haben. Zwar hatten die Ermittler bei einer Durchsuchung auch die Fingerabdrücke des 62-Jährigen auf dem abgepackten Koks in seinem Zimmer in einer Detmolder Obdachlosenunterkunft gefunden - das soll seiner Aussage nach aber nichts zu bedeuten haben. Der Angeklagte gab vor Gericht an, die Drogen hätten ihm nicht gehört und er habe sie nur beiseiteschieben wollen, erklärt Wormuth. Weil die Kammer nun ausführlich in die Beweisaufnahme einsteigen muss, was die Anklagevorwürfe gegen den Ältesten angeht, hat sie sein Verfahren abgetrennt. Waffe mit Laserpointer gefunden? Ausgerechnet im Zimmer des 62-Jährigen soll laut Anklagevorwurf auch eine schussbereite und geladene Schusswaffe für Gummi- oder Stahlgeschosse mit angebautem Laserpointer griffbereit gelegen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte sich damit vor Meinungsverschiedenheiten mit Kunden oder gar Angriffen wappnen sollte. Lesen Sie auch: Wie sich die Drogenszene im „Gorki-Park“ verändert hat - eine Reportage Die anderen drei Detmolder räumten die Vorwürfe letztendlich ein, teilt der Landgerichtssprecher mit. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Männer ab Oktober 2024 mit Heroin und Kokain dealten und vor allem den „Gorki-Park“ hinterm Landestheater als Verkaufsmöglichkeit nutzten. Anders als angenommen sollen die Männer aber in die jeweils eigene Tasche gewirtschaftet haben - und nicht das Dealgeld gemeinsam und damit als Bande verwaltet haben. Angeklagte mit massiven Drogenproblemen Alle drei jetzt geständigen Männer sollen darüber hinaus selbst massive Drogenprobleme haben. Die Ermittler fanden bei der Durchsuchung diverse Betäubungsmittel, viele für den Weiterverkauf verpackt - darunter 187 Gramm Kokain, 90 Gramm Heroin, rund 183 Gramm Cannabis und diverse verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Tilidin, Pregabalin usw.). Die ihnen jeweils gemachten Vorwürfe räumte das Trio nun ein. Den Hauptangeklagten (39) verurteilte die Kammer daher letztendlich wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Daneben ordnete das Gericht - wie vom Angeklagten gewollt - die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Nächster Prozess für Januar geplant Die anderen beiden Angeklagten, 38 und 47 Jahre, wurden laut dem Landgerichtssprecher für jeweils einen Fall zu Haftstrafen von je drei Jahren verurteilt. Da sie inzwischen schon sieben Monate in U-Haft gesessen hätten, setzte die Kammer die Haftbefehle der beiden Mitangeklagten außer Vollzug, heißt es. Laut Wormuth waren die beiden Männer nicht bereit, sich in einen Entzug zu begeben. Der Hauptangeklagte will sich seiner Sucht aber offenbar stellen. Da das Gericht den 39-Jährigen vor der Entziehungsanstalt aber nicht unnötigerweise in Versuchung bringen wollte, erneut auf der Straße den Drogen zu verfallen, und seine Haftstrafe weitaus höher liegt, ließ die Kammer seinen Haftbefehl bestehen. Alle drei Urteile stimmen mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft überein, die Verteidiger wollten etwas geringere Strafen erwirken. Der vierte im Bunde soll sich nun im Januar 2026 erneut vor Gericht verantworten. Dafür sind zwei Termine am 7. und 14. Januar angesetzt. Bei dem ersten Termin handelt es sich nur um einen kurzen Schiebetermin, um Fristen zu wahren. Danach geht es in die Beweisaufnahme.