Kreis Lippe. Der Feuerwerksverkauf beginnt am kommenden Montag, 29. Dezember, und läuft drei Tage bis einschließlich Mittwoch, dem Silvestertag. Auf diese Fristen weist die Bezirksregierung Detmold als zuständige Behörde hin und kündigt zugleich Kontrollen des Verkaufs im Einzelhandel an. Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und auch die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. „Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden“, mahnt die Bezirksregierung. Außerdem dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper in Umlauf gebracht werden. Die Böller müssen mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein. Ein Beispiel, das die Bezirksregierung aufführt: „0589-F2-1234 CE 0589“. Kategorien und Altersgrenzen erklärt Händler, die erstmalig Böller verkaufen oder bei denen sich die Verantwortlichen ändern, müssen dies schriftlich bei der Bezirksregierung melden. Beim Arbeitsschutz NRW gibt es dazu ein Formular. Neben der korrekten Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und dem Vorliegen der Verkaufsanzeige wird die Bezirksregierung auch ein Auge auf die Lagermengen und die Lagerbedingungen haben – dazu gehört auch, dass Fluchtwege freigehalten und Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Bei gravierenden Verstößen drohen Bußgelder. Insbesondere das Überschreiten der höchstzulässigen Lagermengen stellt außerdem sogar eine Straftat dar. Für das Silvesterfeuerwerk bietet der Handel Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und der Kategorie 2 an. Zu Kategorie 1 gehören Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden. Kategorie 2 darf nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Bei dieser Art Feuerwerk ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Die Bezirksregierung appelliert an alle, unbedingt die Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise zu beachten.