Lage. Der ADFC Lippe (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) hat sich in den Kommunen umgeschaut. In loser Folge zeigt die LZ auf, wo es aus seiner Sicht gute Ansätze gibt und was verbesserungswürdig ist. In Lage kritisiert der Club die Radverkehrsführung an der Helpuper Straße (L967). Dort fehlt auf einem Stück der Radweg. Die Radler müssen mehrmals vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln und umgekehrt und dabei auch die Fahrbahn queren, kritisiert der ADFC. Aus Richtung Oerlinghausen kommend besteht ein Überholverbot, und zwar etwa ab der Leopoldshöher Straße bis kurz hinter der Zufahrt zum Campingplatz. Danach wird es aufgehoben. Genau in diesem Bereich ohne Überholverbot sei der Radverkehr gezwungen die Fahrbahn zu benutzen. Dadurch und durch die sich anschließende, schlecht einsehbare Kurve würden die Radler gefährdet. Auch die wiederholte Ansprache der zuständigen Behörden habe diese bisher nicht zur Entschärfung bewegen können. Zumindest sollte das Überholverbot verlängert werden und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 sollte dort angeordnet werden, wo der Radverkehr gezwungenermaßen die Fahrbahn benutzen muss, findet der Club. Sein Fazit: Der Autoverkehr wird befreit, der Radverkehr gefährdet. Lückenschluss geht nicht ohne Okay des Eigentümers Für Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straße NRW (Straßen NRW) zuständig. Dort sei die Problematik bekannt, schreibt Pressesprecherin Maximiliane Plöger. „Wir nehmen die Hinweise zur Verkehrssicherheit und zur Notwendigkeit einer Verlängerung des bestehenden Überholverbots sowie zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zur Kenntnis. Eine weitergehende verkehrsrechtliche Prüfung dieser Vorschläge liegt allerdings in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde“. Langfristig bleibe das Ziel, das Radwegenetz an dieser Stelle zu schließen. Hierfür sind weitere Abstimmungen mit den kommunalen Partnern sowie Fortschritte im Grunderwerb erforderlich. Zwischen der K20 und der K1 wurde nämlich bereits ein Bürgerradweg durch die Stadt Lage und die Gemeinde Leopoldshöhe realisiert. Was bisher fehlt, ist der nördlich angrenzende Abschnitt. Ein Lückenschluss ist aber nicht möglich, da ein Eigentümer nicht bereit ist, einen Teilbereich seines Grundstücks zur Verfügung zu stellen, erklärt Ulrike Busse, Pressesprecherin der Stadt Lage. Es bestehe weder die Bereitschaft, einen Pachtvertrag abzuschließen noch ein für den Radwegebau notwendiges Teilstück zu verkaufen. Mehrere Versuche der Stadt Lage seien fehlgeschlagen. Ohne die Zustimmung des Eigentümers könne die Lücke im Radweg nicht geschlossen werden. Aufgrund eines vorliegenden Antrags auf eine Geschwindigkeitsreduzierung sei im Sommer 2023 ein Anhörungsverfahren gestartet worden. Seitens Straßen NRW sei allerdings dargelegt worden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht befürwortet werde, erklärt Ulrike Busse weiter.