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Missbrauchsfall Lügde: Sonderermittler fordert effektivere Auswertung von Daten

Janet König

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- © Symbolbild: Pixabay
Alukoffer (© Symbolbild: Pixabay)

Detmold. Trotz intensiver Suche blieb er erfolglos. Sonderermittler Ingo Wünsch hat im Fall Lügde knapp drei Wochen in der Kreispolizeibehörde in Detmold nach den verschwundenen 155 Datenträgern gesucht. Am Ende stand fest: Der Koffer ist nicht einfach verschlampt, sondern mutwillig entwendet worden. Der Verlust ärgere ihn massiv, sagte Wünsch im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. Dennoch gebe es genug Beweise gegen den Hauptverdächtigen.

Andreas V. sei auf sehr belastendem Beweismaterial eindeutig zu erkennen, sagte Wünsch. Oberstaatsanwaltschaft Ralf Vetter hatte bereits vor knapp vier Wochen bekanntgeben, dass die Ermittler genügend Beweise gegen den 56-Jährigen gesammelt hätten. Auswirkungen auf den Strafprozess gegen alle drei in U-Haft sitzenden Hauptverdächtigen seien durch die verschwundenen Asservate nicht zu befürchten.

"Vom Keller bis zur Damentoilette durchsucht"

Dennoch könne man laut Ingo Wünsch trotz einer ersten erfolgten Grobsichtung der 155 CDs nicht ausschließen, auf den Datenträgern möglicherweise doch etwas übersehen zu haben. Es sei wichtig herauszufinden, wie die Asservate aus der Polizeibehörde verschwinden konnten und weshalb das Fehlen erst so spät bemerkt wurde. Das Team des Sonderermittlers habe „vom Keller bis zur Damentoilette" alles auf den Kopf gestellt. Außerdem habe man 30 Befragungen durchgeführt. Alle Kollegen hätten sich kooperativ verhalten. Die Beweismittel tauchten aber nicht wieder auf. Ingo Wünsch sieht jetzt die Staatsanwaltschaft am Zug: „Die hat andere Möglichkeiten im Rahmen der Strafprozessordnung", sagte Wünsch dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er persönlich wolle unbedingt erfahren, was mit den CDs passiert ist.

Laut Wolfgang Beus, Sprechers des Innenministeriums, sei der Sonderermittler irgendwann an einem Punkt angelangt, an dem er nicht weiter kam. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft am 6. März ein Strafverfahren wegen Diebstahls gegen Unbekannt ein. Obwohl alles gründlich abgesucht worden sei, könnten die Ermittlungen nun noch tiefer gehen. „Theoretisch hätte man den Sonderermittler auch belügen können", so Beus. Auch wenn es dafür keine Anhaltspunkte gebe. Bei einem Strafverfahren seien die Zeugen zur Wahrheit verpflichtet, darüber hinaus könne die Staatsanwaltschaft bei dringendem Tatverdacht auch Durchsuchungen anordnen. Dies hätte nie in der Macht des Sonderermittlers gestanden.

Für Ingo Wünsch ist das Ausmaß des Kindesmissbrauchs erschreckend: „Bei jeder Tat wird die Seele eines Kindes ermordet." Die Polizei müsse bei der Auswertung kinderpornografischer Daten unbedingt effektiver werden.

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