Lügde. Die Staatsanwaltschaft Detmold und die Polizei Bielefeld rechtfertigen sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür, dass erst beim Abriss des Stellplatzes auf dem Campingplatz in Lügde weitere Datenträger gefunden wurden. Mitarbeiter des Abrissunternehmens hatten in einem doppelten Boden des Wohnwagens zwei CDs und zwei Disketten entdeckt.
Eine Zerstörung der Behausung sei vom richterlichen Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt und somit für Polizei und Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen nicht zulässig gewesen, erklären die Ermittler. Für Staatsanwaltschaft und Polizei habe keine Veranlassung bestanden, „Beamte tagelang für eine Beobachtung der Abrissarbeiten abzustellen oder selbst auf Kosten der Steuerzahler einen Abriss vorzunehmen".
Unterdessen wurde am Abend bekannt, dass die Ermittler einen weiteren Geräteverschlag auf dem Lügder Campingplatz festgestellt haben, der dem Hauptbeschuldigten zuzuordnen ist. „Der Geräteschuppen befindet sich wenige Meter von der bekannten Parzelle des Hauptbeschuldigten entfernt", teilen Staatsanwaltschaft Detmold und Polizei mit. Da dieser Zusammenhang bisher nicht bekannt gewesen sei, sei der Schuppen bislang „nicht Gegenstand polizeilicher Maßnahmen" gewesen, so die Ermittler.
Der Abrissunternehmer habe die Behörden über den Fund von mehreren Videokassetten und CDs informiert. Eine grobe Sichtung des Materials habe keine strafrechtlichen Inhalte ergeben, es handele sich vielmehr um „Unterhaltungssendungen", so die Ermittler.