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Kommentar zum Urteil gegen Heiko V.: "Verheerendes Signal an Opfer"

Erol Kamisli

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Aktenberge auf der Anklagebank im Fall Lügde. - © Bernhard Preuss
Aktenberge auf der Anklagebank im Fall Lügde. (© Bernhard Preuss)
Heiko V. hat den Campingplatz in Lügde nie betreten – und doch hat er die Kinder sexuell missbraucht. Mehrfach sah er bei Vergewaltigungen zu, gab Regieanweisungen und befriedigte sich. Die Polizei beschlagnahmte bei ihm 43...

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