Schlangen. Einspruch gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl in Schlangen in den Stimmbezirken 011 und 012 hat ein Bürger aus Schlangen erhoben. Er hat eine Nachzählung der Stimmen beantragt. Der Oesterholzer behauptet, dass bei der Kommunalwahl am 14. September die Auszählung der Stimmen in seinem Ortsteil nicht öffentlich war. Der Bürger erklärt, dass nach 18 Uhr weiteren Personen der Zugang zum Wahlraum untersagt und der Zugang durch einen Tisch versperrt war. Eine öffentliche Beobachtung sei damit ausgeschlossen gewesen. Der Bürger bemängelt zudem, dass bis gegen 19 Uhr Wahlplakate im unmittelbaren Zugangsbereich der Wahlräume gewesen seien. Damit handele es sich um unzulässige Wahlbeeinflussung. Ausschuss berät über Einspruch Die Gemeinde Schlangen wird ab Montag, 6. Oktober, damit beginnen, die Plakatwände für die Wahlwerbung abzubauen. Die Parteien hätten die Möglichkeit, sich bis dahin bei den Wählern mit weiteren Plakatierungen zu bedanken, teilt die Verwaltung mit. Dann würden die Flächen eingesammelt. Die Gemeinde bedankt sich bei den Schlängern für die Teilnahme an der Wahl. Über den Einspruch werde der Wahlprüfungsausschuss beraten. Dieser wird durch den neuen Gemeinderat gebildet, dessen konstituierende Sitzung voraussichtlich am 20. November sein wird. Die erste Sitzung des Wahlprüfungsausschusses ist für den 11. Dezember geplant.