
Detmold (qdt). Sie hatte ihm Hunderte E-Mails und Briefe geschrieben. Am Ende reichte es dem Pastor einer freikirchlichen Gemeinde in Detmold. Er erwirkte ein Kontaktverbot gegen Lilia N. (42) aus Horn-Bad Meinberg. Aber die Belästigungen dauerten an.
Nun stand die Horn-Bad Meinbergerin deshalb vor Gericht – nicht zum ersten Mal.
Ursache für die Belästigungen soll ein Streit aus dem Jahr 2011 sein, auf den das Gericht nicht näher einging. Nachdem 2012 zwei Kontaktverbote nicht fruchteten, griff das Amtsgericht Detmold voriges Jahr zu drastischeren Mitteln: Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung. Doch die Angeklagte ließ sich nicht beirren und versuchte weiter, mit dem Pastor in Kontakt zu treten, zuletzt im August 2013.
Die Anklage wegen sechs indirekten Kontaktaufnahmen ließ das Gericht fallen, verurteilte Lilia N. aber wegen eines Briefs, den sie an den Pastor geschrieben hatte – um ihn dazu zu bringen, die 4.417 Euro Gerichtskkosten aus dem ersten Verfahren zu übernehmen und die sie selbst nicht tragen könne. Begründung: Sie habe habe schwer unter den Prozessen zu leiden. Mit diesem Brief aber machte sie sich in einem wesentlichen Punkt schuldig – denn die direkte Kontaktaufnahme war ihr strikt verboten worden.
Auch Richterin Agnes Block-Gerdelmann hielt die Frau für schuldig. Der Brief lasse für sie keine Zweifel offen, betonte die Vorsitzende bei der Urteilsverkündung. Die Angeklagte wurde zu 40 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.