Blomberg. Scharfe Kritik an der durch die Politik geplanten Mietpreisbremse bestimmte die Mitgliederversammlung der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus & Grund" Ostwestfalen-Lippe in Blomberg. Auch der sogenannte Energieausweis kam in der Wahrnehmung der Immobilienbesitzer nicht gut weg. Beides werde auch den Mietern keine Vorteile bringen, war man sich einig.
"Diese Verordnung ist Unfug", schimpfte der Haus-&-Grund-Geschäftsführer für Ostwestfalen-Lippe, Jürgen Up-meyer, über die geplanten Gren-zen für die Mietpreisbildung. Der Bielefelder Haus-&-Grund-Vorsitzende Martin Mücke ergänzte: "Damit werden die Eigentümer bestraft, die ihre Mieten lange nicht erhöht haben." Die "Mietpreisbremse" soll bei Neuvermietungen in Kraft treten. In diesem Fall darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wohnungen in neugebauten Häusern oder Wohnungen, deren Miete schon zuvor um mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete lagen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Geschäftsführer des Verbandes in Deutschland, Gerold Happ, ist sicher: "Die kleinen Mieter werden nicht geschützt. Diejenigen, die aufgrund steigender Mieten ihre Wohnung verlassen müssen, werden dadurch nicht automatisch etwas Bezahlbares finden. Für den Wohnraum, der neu geschaffen wird, gilt das Gesetz nicht, weshalb hier von Anfang an eine höhere Miete verlangt werden könnte."
Die Verabschiedung des Gesetzes ist für Anfang 2015 geplant. Bis dahin gilt in einigen Städten in NRW seit 1. Juni 2014 bereits eine "Kappungsgrenzenverordnung". Diese ist der Vorläufer der "Mietpreisbremse" und begrenzt eine Mieterhöhung auf höchstens 15 Prozent. In OWL betrifft sie zurzeit Bielefeld, Paderborn und Rheda-Wiedenbrück. "Im Grunde haben wir hier noch einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt und keine große Wohnungsnot, weshalb die Verordnung unnötig ist", erklärte Martin Mücke. Für Lippe ist noch keine Mietpreisbremse vorgesehen. "Der Wohnungsmarkt ist hier alles andere als angespannt", so die Vorsitzende von Südostlippe, Kerstin Büker.
Seit 1. Mai ist die Vorlage eines Energieausweises, der die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar machen soll, Pflicht für jeden, der eine Wohnung oder ein Haus vermieten will. Ein Verzicht ist nicht möglich, es droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. "Dabei sagt der Ausweis nichts über tatsächliche Werte aus. Es sind theoretische Zahlen, die von einem Energieberater auf der Grundlage technischer und bauphysikalischer Daten errechnet werden", sagt Martin Mücke. Diese Daten werden Effizienzklassen zugeordnet, wie sie beispielsweise auf neuen Kühlschränken zu finden sind. "Aber so einfach ist es bei Häusern und Wohnungen nicht.
Über tatsächliche Kosten, die auf den Mieter zukommen sagt der Energieausweis nichts aus", ergänzt der Detmolder Rüdiger Dorn, Ex-Präsident von Haus & Grund Deutschland. "Eine Wohnung ist nun einmal kein Kühlschrank!" Eine schlechte Einstufung könne zur Folge haben, dass Interessenten ausbleiben. Dorn wurde zum Ehrenmitglied von Haus & Grund OWL ernannt.
Haus & Grund OWL
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund OWL hat im Regierungsbezirk Detmold nach eigenen Angaben rund 22.500 Mitglieder. Sitz ist Bielefeld.
Es gibt 51 Ortsvereine in der Region.
In Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Haus-&-Grund-Verbände.
Der Bundesverband besteht aus 23 Landes- und Regionalverbänden. Sein Sitz ist in Berlin. (bth)