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Dubiose Handwerker zocken ältere Kunden in Herford ab

Malerarbeiten werden völlig überteuert ausgeführt / Ältere Kunden im Visier

Jobst Lüdeking

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Dubiose Handwerker verlangen von älteren Kunden überhöhte Preise für Malerarbeiten. - © DPA
Dubiose Handwerker verlangen von älteren Kunden überhöhte Preise für Malerarbeiten. (© DPA)

Kostenvoranschlag verlangen
Ältere Leute, so Mühlenwegs Tipp, sollten sich nicht überrumpeln lassen. "Man sollte sich grundsätzlich immer einen Kostenvoranschlag geben lassen." Am besten sei es aber, solche Anbieter gar nicht anzuhören sondern gleich vom Grundstück zu verweisen. Wer sich unsicher sei, können sich auch die Innung oder die Handwerkskammer wenden.

Polizeisprecher Michael Albrecht rät ebenfalls zur Vorsicht. In der Vergangenheit habe die Polizei immer wieder feststellen müssen, dass es unter diesen Handwerkern diverse schwarze Schafe gibt. Kunden sollten keine Vorauszahlungen leisten, auch dann nicht wenn damit Material gekauft werden soll. Bei reisenden Handwerkern sei zudem die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder Widerrufsrechten schwierig, teilweise sogar unmöglich.

Die Polizei rät, sich immer die Reisegewerbekarte vorlegen zu lassen. Wenn Opfer von reisenden Handwerkern betrogen worden seien, sollten sie schnellstmöglich Anzeige erstatten. Albrecht: "Bei aktuellen Verdachtsfällen sollte per Notruf 110 die Polizei alarmiert werden."

Und was sagt die Firma?
Diese Zeitung konnte einen der Männer erreichen, dessen Handynummer auf der Rechnung aufgeführt ist. „Das ist kein Betrug“, wehrte er Fragen nach dem fragwürdigen Geschäftsgebaren ab. Auf Frage nach den eigenwilligen Rechnungen ganz ohne Steuernummern und detaillierte Aufführung der Gewerke, betont er, dass das Unternehmen gerade erste die Winterpause beendet habe und er just beim Finanzamt gewesen sei, um alle zu regeln. Ab 1. April werde wieder gearbeitet.

Für die Kunden werde es Rechnungen geben, versprach der Mann. Die Frage, wieso das „Unternehmen“ in der Winterpause in Herford aktiv sei, konnte er nicht beantworten.

Information: Das sagt das Finanzamt

Für Rechnungen von Handwerksunternehmen gibt es klare Regeln, erklärt Siegrid Kronshage, Leiterin des Herforder Finanzamts: Neben dem detaillierten Briefkopf mit der Anschrift der Firma muss auch die Umsatzsteuernummer aufgeführt werden. „Die durchgeführte Leistung muss genau beziffert werden“, sagt Kronshage. Das bedeute, alle Positionen genau aufgeführt werden müssten – ebenso wie das eingesetzte Material. So müsste etwa bei einem Malerunternehmen die Menge der verwandten Farbe verzeichnet sein – alles Posten, die auf der Rechnung des Baubüros fehlen.

Generell, so Kronshage, sollten sich potenzielle Kunden reisender Handwerker auf jeden Fall deren Reisegewerbekarte zeigen lassen.

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