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Lokführergewerkschaft GDL will eine Woche lang streiken

Ausstand im Personenverkehr sechs Tage lang

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Die GDL will sechs Tage im Personenverkehr streiken. - © dpa
Die GDL will sechs Tage im Personenverkehr streiken. (© dpa)

Der Konflikt ist so schwierig, weil die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Einfluss im Konzern ringt. Beide wollen zum Teil für dieselben Berufsgruppen verhandeln. Die Bahn will in getrennten Verhandlungen vergleichbare Ergebnisse erzielen.

Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber hatte am Sonntag erneut eine Schlichtung ins Spiel gebracht. „Wir fordern die GDL zu einer Schlichtung auf, weil wir rasch Ergebnisse wollen“, erklärte er in Berlin. Darüber hatte zuvor auch die „Bild am Sonntag“ berichtet. „Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir eine neutrale Instanz hinzuziehen müssen.“

Die Gewerkschaft hat in dem Tarifkonflikt bereits sieben Mal den Güter- oder Personenverkehr bestreikt. Zuletzt hatten die Lokführer von 21. bis 23. April gestreikt. Eine Schlichtung hatte die Gewerkschaft bislang abgelehnt.

Das sind die Rechte der Fahrgäste

Reisende bleiben auch während eines Streiks nicht auf ihren Kosten für Tickets und andere Auslagen sitzen. Wie viel Geld wird wann erstattet? Und wie kommt man als Kunde zu seinem Recht? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Kann ich von der Zugfahrt zurücktreten?
Ja. Bei einem streikbedingten Zugausfall, Verspätungen und Problemen mit Anschlusszügen können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Hierfür sollten sie sich an die DB-Reisezentren oder DB-Agenturen wenden, rät die Bahn auf ihrer Webseite. Auch Sitzplatzreservierungen werden erstattet. Wer ein Online-Ticket zum Normalpreis gebucht hat, kann dies über die Auftragssuche auf der Bahn-Webseite kostenlos umbuchen oder stornieren.

Wie viel Geld bekomme ich bei einer Verspätung zurück?

Wer doch in den Zug steigt, bekommt ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters wird ab 30 Minuten der Sprinter-Aufpreis zurückgezahlt. Bei einem Streik kann die Deutsche Bahn dem Europäischen Gerichtshof zufolge keine höhere Gewalt geltend machen (Rechtssache C-509/11).

Wie komme ich an die Erstattung?
Als Erstes müssen Bahnkunden das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, zu finden auf der Webseite der Bahn unter http://dpaq.de/n77jr. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten und andere Originalbelege müssen beigelegt werden. Das Formular entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main schicken.

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