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Bielefeld

Das ändert sich 2017 bei Ihrer Steuererklärung

Bielefeld. Das Steuererklärungsverfahren wird einfacher. Das ist die gute Nachricht. Und die schlechte: Wer trotzdem bummelt, muss in Zukunft einen Verspätungszuschlag zahlen. Was sich sonst noch ändert rund um das Thema Steuer, haben wir gemeinsam mit Wolfgang Zündorf und Dietmar Engel, beide Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Bielefelder Kanzlei HLB Dr. Stückmann und Partner, zusammengefasst.

STEUERERKLÄRUNG

Vorbei sind im kommenden Jahr die Zeiten, da Heerscharen von Finanzbeamten jede einzelne Steuerklärung prüfen und den Steuerbescheid erstellen mussten. In Zukunft werden einfache Steuererklärungen vollautomatisch vom Computer bearbeitet. Der Rechner schlägt nur noch dann Alarm, wenn eine Angabe nicht plausibel scheint. „Zum Beispiel, wenn Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nicht mit der täglichen Fahrstrecke übereinstimmen. Oder ein Beamter ein Arbeitszimmer geltend macht. Oder eine Spendenquittung über 1.500 Euro eingereicht wird", erklärt Wolfgang Zündorf. Er ist promovierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Kanzlei HLB Dr. Stückmann und Partner.

Dass die Steuerbeamten dadurch arbeitslos werden, glaubt er nicht. Die Behörden seien nach wie vor chronisch unterbesetzt und könnten sich durch die Entlastung nun um die wirklich wichtigen Dinge kümmern.

Sie müssen sich künftig auch nicht mehr mit den Steuerpflichtigen streiten, wenn die ihre Steuererklärung zu spät abgeben. Pro angefangenen Monat Verspätung sind künftig 25 Euro fällig. Zündorfs Kollege, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dietmar Engel, findet eine solche Strafzahlung akzeptabel. „Überall müssen schließlich Termine eingehalten werden. Warum also nicht auch gegenüber der Finanzverwaltung?"

Für die Steuerpflichtigen gibt es ab dem kommenden Jahr noch einen Vorteil: Sie müssen ihre Belege zwar weiterhin sammeln und aufbewahren, aber nicht mehr automatisch das ganze Paket Richtung Finanzamt schicken, sondern nur noch auf Nachfrage.

KLEINE STEUERSENKUNG

Noch ist die Anhebung des Kinderfreibetrags, des Grundfreibetrags und des Kindergelds zum Ausgleich der kalten Progression beim Lohn- und Einkommenssteuertarif nur ein Kabinettsbeschluss. Aller Voraussicht nach wird die Veränderung aber rückwirkend zum 1. Januar 2017 greifen.

E-MOBILITÄT

Elektroautos sind ab dem kommenden Jahr nicht mehr nur fünf Jahre, sondern zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Außerdem ist der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen privater Elektroautos oder E-Bikes an einer Ladestelle des Arbeitgebers lohnsteuerfrei.

LEIHARBEIT

Der Gesetzgeber will den Missbrauch von Leiharbeit unterbinden. Deshalb soll das Ausleihen von Arbeitnehmern künftig auf 18 Monate begrenzt werden. Nach neun Monaten sollen Leiharbeiter im Übrigen so viel verdienen, wie die fest angestellten Mitarbeiter eines Unternehmens.

Diesen Passus könnten die meisten Arbeitgeber schlucken, glaubt Zündorf. Die Möglichkeit, Mitarbeiter flexibel einsetzen zu können, wenn Arbeitsspitzen anstehen, wiege die Mehrkosten für die gleiche Bezahlung durchaus auf. Dass durch die Begrenzung auf 18 Monate mehr Arbeitskräfte aus der Leiharbeit in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen werden, glaubt er wiederum nicht. „Dann werden die Leiharbeiter ausgetauscht. An der Gesamtzahl der Leiharbeitsstellen ändert das nicht."

BETRIEBSRENTE

Beim Thema Betriebsrente stöhnen die meisten Firmenchefs vernehmlich auf. Zu groß ist das finanzielle Risiko für viele Unternehmen. Dennoch bemüht sich der Gesetzgeber, der Betriebsrente zu größerer Verbreitung zu verhelfen. Macht das Unternehmen eine Beitragszusage statt einer Rentenzusage, lässt sich die finanzielle Belastung besser kalkulieren, für kleinere Unternehmen könnte das Modell zugleich Anreiz sein, so Mitarbeiterbindung zu betreiben. „Eine kleine steuerliche Förderung gibt es außerdem", ergänzt Zündorf.

BÜROKRATIE-ABBAU

Mit der Anhebung von Bemessungsgrenzen will der Gesetzgeber kleinere Unternehmen von Bürokratie entlasten. Unter anderem werden die Grenzwerte für eine vierteljährliche Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen von 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben.

INVESTMENT-FONDS

Die Besteuerung von Investment-Fonds wird für Anleger deutlich vereinfacht. Die Fondsgesellschaften sind in Zukunft hauptsächlich für die Besteuerung zuständig, künftig reichen drei bis vier Angaben in der Steuererklärung des Anlegers. Die neue Regelung tritt Anfang 2018 in Kraft. Schneller geht es nicht, weil die Umstellung viel Zeit frisst.

START-UPS

Für Firmengründer war in der Vergangenheit die größte Hürde, einen Investor für das Unternehmenswachstum zu finden. Das Problem bestand darin, dass durch den Einstieg die steuerlichen Verlustvorträge wegfielen und schneller Steuern fällig wurden. In Zukunft können Start-Up-Unternehmer die Verlustvorträge behalten und werden hierdurch für Investoren attraktiver. Die Regelung soll rückwirkend ab 2016 gelten.

KASSENMANIPULATION

In der Vergangenheit sind dem Fiskus Millionensummen entgangen, weil einige Kassenhersteller gleichzeitig mit ihren Kassen gewissermaßen auch eine „Anleitung zum Steuerbetrug" mitgeliefert hatten. Dem schiebt der Gesetzgeber einen effektiven Riegel vor. Denn künftig sollen jene Unternehmen für den entstandenen Schaden haften, die ihn verursacht haben, indem sie eine „Lücke" im System angeboten haben.

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