Bielefeld. Immer mehr Deutsche wählen per Brief, weil es bequem ist. Doch die Sicherheit der Methode ist umstritten. Bis 2008 konnten nur diejenigen Briefwahl beantragen, die am Wahltag nachweislich krank oder aus privaten oder beruflichen Gründen verhindert waren. Heute kann es jeder ohne Grund – und es werden stetig mehr.
2013 gab es nach Angaben des Bundeswahlleiters rund 10,7 Millionen Briefwähler in Deutschland, das sind 24,3 Prozent der Wähler. Bei der letzten Wahl vor der Öffnung (2005) waren es schon 8,9 Millionen (18,7 Prozent). Für die Bundestagswahl könnte die Quote auf 30 Prozent steigen, heißt es in Umfragen.
„Die Briefwahl ist so beliebt wie nie zuvor und die einzige Form der Stimmabgabe, die noch Wähler hinzugewinnt", schreibt die Bertelsmann-Stiftung in einem „Factsheet" zur Briefwahl. Der Münsteraner Politikwissenschaftler Klaus Schubert sieht diese Entwicklung positiv: „Es zeigt, dass die Bürger ihre Wahlpflicht ernst nehmen und sie als Routine erledigen. Früher ging man am Sonntag erst in die Kirche und anschließend zur Wahl. Heute ist das eben anders."
Kritik äußert dagegen der Staatsrechtler Alexander Thiele von der Uni Göttingen: Der lange Zeitraum durch eine Wahl per Brief erhöhe das Risiko eines verfälschten Ergebnisses: Manche Wähler „hätten sich am Tag der Wahl vielleicht anders entschieden". Deswegen fordert er: „Die Briefwahl sollte nur in besonderen Fällen zulässig sein."
Die Software, mit der die Wahlergebnisse erfasst und an den Bundeswahlleiter übermittelt werden, hat Sicherheitslücken. Ergebnisse könnten manipuliert werden, warnt der Chaos Computer Club. Bis zum Wahltag muss die Firma nachbessern.
Das sieht Schubert anders: „Briefwähler sind politisch gut informiert, vielleicht sogar Parteimitglieder. Die lassen sich nicht von Entwicklungen an den letzten Tagen vor der Wahl beeinflussen. Auch politisch bewusste Wechselwähler entscheiden längerfristig." Am Ende seien es vor allem die bis kurz vor Schluss Unentschiedenen, die noch ins Wahllokal gehen.
Rechtlich ist der Trend zur Wahl am Küchentisch umstritten. Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Parlamentswahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Doch die letzten drei Prinzipien können bei der Briefwahl nicht ebenso gut gewährleistet werden wie in einem Wahllokal – denn was zuhause passiert, kann kein Wahlhelfer kontrollieren.
Franziska Berghofer vom Büro des Bundeswahlleiters hält das Sicherheitsrisiko für gering, sagt aber: „Konkrete Einschätzungen dazu gibt es nicht." Politologe Schubert plädiert für das Grundsätzliche: „Egal ob am Wahltag oder per Brief – wichtig ist nur, dass gewählt wird. Besonders in Zeiten, wo die Wahlbeteiligung so stetig abnimmt."