Bielefeld. Deutsche Autofahrer, die im Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten, werden auch in Deutschland immer härter verfolgt. Seit einigen Jahren erkennen die EU-Staaten Geldbußen gegenseitig an. Seitdem ist die Zahl der Ersuchen auf Vollstreckung beim zuständigen Bundesamt für Justiz in Bonn drastisch gestiegen: Waren es bundesweit 2011 nur 2.869, lag die Zahl 2016 bei 11.537. Der Anteil der Straßenverkehrsdelikte liegt bei mehr als 98 Prozent.
Im Vergleich zu Deutschland sind die Strafen in anderen Ländern oft deutlich höher: Wer 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, zahlt in Deutschland maximal 35 Euro – in Italien geht die Strafe nach Angaben des ADAC erst bei 170 Euro los. Alkohol am Steuer kostet in Großbritannien bis zu 5.710 Euro, wer eine rote Ampel missachtet, zahlt bis zu 1.140 Euro. Ein solches Bußgeld einfach nicht zu bezahlen, ist seit der EU-Vereinbarung schwieriger geworden.
Wer sich vorm Bezahlen drückt, kann später belangt werden – bei der Passkontrolle am Flughafen oder einer erneuten Verkehrskontrolle. Die meisten der EU-Staaten wollen nicht so lange auf ihr Geld warten. In immer mehr Fällen folgt schnell der Schritt zum Bundesamt für Justiz. Das übernimmt die Vollstreckung. Der ADAC rät Autofahrern deshalb dringend, Knöllchen aus dem Ausland nicht zu ignorieren.
Halterhaftung gilt nicht in Deutschland
Eine Möglichkeit ist es, Einspruch einzulegen. Denn in Deutschland gilt die Halterhaftung nicht. „Bußgeldbescheide, die sich gegen den Halter richten, ohne dass nachgewiesen wurde, dass der auch gefahren ist, können auch nicht in Deutschland vollstreckt werden", sagt Alexander Ebner, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Bielefeld.
Außerdem muss der Bescheid auf Deutsch verfasst sein. „Das ist aber nicht immer so und kann ein weiterer Grund für den Einspruch sein", sagt Alexandra Elhöft, Verbraucherschutzexpertin beim ADAC. Die Kosten für einen Anwalt könnten am Ende aber teurer als das Bußgeld sein.
Besonders aufpassen müssen Urlauber in den Niederlanden. „Mit denen ist wirklich nicht zu spaßen", sagt Elhöft. Die Niederlande stellen prozentual die mit Abstand meisten Vollstreckungsersuchen. Auch in Großbritannien sei Vorsicht geboten. Dort gebe es keine Verjährungsfrist, sodass Verkehrssünder auch Jahre später noch belangt werden könnten.
Glück haben alle, die in Griechenland erwischt wurden. Das ist das einzige EU-Land, das die Vereinbarung noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Das Bundesamt für Justiz wird in diesem Fall nicht tätig.