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Bosseborn-Prozess: Wilfried W. darf "Bestie" genannt werden

Landgericht kippt einstweilige Verfügung

Jutta Steinmetz

Wilfried W. wollte die Bezeichnung, die ihm eine große Boulevardzeitung gab, nicht hinnehmen. - © Wilfried Hiegemann
Wilfried W. wollte die Bezeichnung, die ihm eine große Boulevardzeitung gab, nicht hinnehmen. (© Wilfried Hiegemann)

Wilfried W. wurde im Boulevard immer wieder als „Bestie" bezeichnet. Vor dem Landgericht Paderborn erwirkte er eine einstweilige Verfügung dagegen.

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