Wilfried W. wurde im Boulevard immer wieder als „Bestie" bezeichnet. Vor dem Landgericht Paderborn erwirkte er eine einstweilige Verfügung dagegen.
Bosseborn-Prozess: Wilfried W. darf "Bestie" genannt werden
Landgericht kippt einstweilige Verfügung
 
Landgericht kippt einstweilige Verfügung
 
Wilfried W. wurde im Boulevard immer wieder als „Bestie" bezeichnet. Vor dem Landgericht Paderborn erwirkte er eine einstweilige Verfügung dagegen.