Solingen. Das Weihnachtsfest 2018 hatte sich eine Familie in Solingen ganz anders vorgestellt. Plötzlich steht ihr Weihnachtsbaum in Flammen. Das Feuer breitet sich rasend schnell aus. Eine Gefahr, vor der die Feuerwehr in diesen Tagen besonders warnt. Die Blauröcke in Solingen können zwar das Feuer rasch löschen, niemand wird verletzt. Dennoch sind die Folgen des Zwischenfalls dramatisch. Denn die Wohnung der Familie ist seither unbewohnbar. Der Sachschaden liegt im fünfstelligen Bereich, wie die Feuerwehr berichtet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Ein Weihnachtsbaumbrand kann sich in nur zwei Minuten auf ein komplettes Wohnzimmer ausbreiten, warnt die Feuerwehr. In manchen Fällen gehe dies auch in Sekundenschnelle. Deshalb rät die Feuerwehr auch von eiligen Löschversuchen ab, wenn diese nicht absoluten Erfolg versprechen. Die Blauröcke raten, sofort die Notrufnummer 112 zu wählen und den Brand zu melden. Die brennenden Räume sind sofort zu verlassen, den nur wenige Atemzüge reichen zumeist für eine Rauchvergiftung aus. Vor dem Haus sollte dann die Feuerwehr eingewiesen werden. Wer einen Weihnachtsbaum mit echten Kerzen in der Wohnung aufstellt, sollte laut Feuerwehr darauf achten, dass die Kerzen nicht zu dicht an brennbaren Materialien wie Gardinen platziert werden. Zur Sicherheit sollte neben dem Baum immer ein Eimer Wasser bereitgehalten werden. Ein Feuerlöscher ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn man sich vorher genau mit der Handhabung vertraut gemacht hat. Unbeaufsichtigte Kerzen sind die häufigste Brandursache Wohnungsbrände durch unbeaufsichtigte Kerzen sind sehr häufig, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin mitteilt. Im Jahr 2017 mussten die Versicherer demnach 230.000 Fälle von Brandschäden regulieren. Häufigste Ursache für solche Brandfälle sind unbeaufsichtigte Kerzen. Brandschäden im Wohnraum werden durch die Hausratsversicherung gedeckt, wie das Vergleichsportal Verivox mitteilt. Die Police schließt demnach alle Gegenstände ein, die beweglich sind – auch zerstörte Weihnachtsgeschenke sind darin eingeschlossen. Bei Schäden am Gebäude greift dagegen die Wohngebäudeversicherung. Wer an Weihnachten irgendwo zu Besuch ist und dort durch einen Schaden verursacht, etwa indem er ein Geschenk vom Tisch wirft, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Sie zahlt laut Verivox nur den Zeitwert der kaputten Gegenstände, nicht jedoch deren Neuwert. Grob fahrlässiges Verhalten mindert Versicherungsschutz Das Vergleichsportal warnt zudem vor einem grob fahrlässigen Verhalten beim Umgang mit Kerzen. Denn "bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern". Experten raten dazu, eine Police abzuschließen, die einen sogenannten "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" enthält. Solche Policen sind zwar in der Regel etwas teurer, doch diese Investition kann sich lohnen. Denn mit einer solchen Police sind auch Schäden abgesichert, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt, wenn jemand für längere Zeit den Raum verlässt, obwohl sich darin eine brennende Kerze befindet. Darunter fallen auch Teelichter. Schäden sollten unverzüglich gemeldet werden In der Regel müssen Schäden durch solche Brände unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Damit sollte man also auf keinen Fall bis nach den Feiertagen warten, raten Experten. Die meisten Versicherer haben hierfür eine Hotline oder zumindest eine spezielle Mailadresse. Schäden sollten später fotografisch dokumentiert und der Brandort nicht verändert, insbesondere keine Gegenstände entfernt werden, damit es nicht zu Streitfällen mit dem Versicherer kommt.