Bielefeld. Das neue Jahr wird in ganz Ostwestfalen-Lippe wieder mit zahlreichen Partys begrüßt werden. Auf diesen Feiern wird auch der Alkohol wieder reichlich fließen. Damit dies zu keinen Gefahren im Straßenverkehr führt, rät die Polizei dringend davon ab, sich alkoholisiert oder gar unter Drogeneinfluss ans Steuer zu setzen oder bei Menschen ins Fahrzeug zu steigen, die sich in einem solchen Zustand befinden. Denn die Gefahr von Unfällen ist in solchen Situationen extrem groß. „Alkoholtypische Auswirkungen werden am Steuer zur tödlichen Gefahr", warnt etwa die Polizei Bielefeld. Dazu zählen die Beamten des Polizeipräsidiums eine falsche Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernungen, eine Störung des Gleichgewichtssinns und eine Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination am Steuer. Alkohol am Steuer 2017 gab es allein in der Stadt Bielefeld 50 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei denen Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Rolle spielte. Im Jahr 2018 gab es in der Stadt 49 solcher Unfälle. Das statistische Bundesamt erfasste für das Jahr 2018 insgesamt 14.027 alkoholisierte Verkehrsteilnehmer bei Unfällen mit Personenschaden.Die Auswertung der Statistiker erbrachte darüber hinaus die Erkenntnis, dass Männer Hauptverursacher von Alkoholunfällen mit Toten und Verletzten sind. Männer unter 40 sind demnach siebenmal häufiger als Frauen in Alkoholunfälle verwickelt, berichtet der Automobilclub Europa (ACE) in einer aktuellen Mitteilung. Restalkohol am nächsten Tag Die Experten des ACE warnen zudem dringend davor, sich am Neujahrstag wieder zu früh hinter das Steuer zu setzen. Die Fahrtauglichkeit sei nach wenigen Stunden Schlaf oftmals noch nicht gegeben, das Risiko fataler Unfallfolgen erhöhe sich massiv. „Der ACE rät strikt davon ab, die verbliebene Restalkoholmenge selbst zu berechnen", schreiben die Experten. Dies sei keine sichere Grundlage zur Feststellung der Fahrtauglichkeit. „Entscheidende Rollen spielen beispielsweise das Körpergewicht, die Körpergröße und das Lebensalter." Hinzu komme, welche Art und wie viel Alkohol am Abend zuvor konsumiert worden sei. Harte Strafen Alkoholisierten Fahrern drohen zudem harte Strafen, wie die Experten warnen. Bei Fahrauffälligkeiten wie sehr dichtem Auffahren oder Fahren in Schlangenlinien drohten dem Fahrer bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei und ein Bußgeld. Für Fahranfänger gilt eine 0,0-Promille-Grenze, für alle anderen Kraftfahrer die 0,5-Promille-Grenze. Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer rechtlich als „absolut fahruntüchtig", wie es heißt. NRW-Innenminister Herbert Reul warnt ebenfalls vor der Fahrt unter Alkoholeinfluss zu Silvester. „Ich appelliere an alle Feiernden, sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol ans Steuer zu setzen, sondern auf die Bahn oder das Taxi auszuweichen. Wer sich betrunken ans Steuer setzt, spielt mit dem eigenen Leben und dem Leben anderer. Das gilt auch für den Neujahrstag, wenn noch Restalkohol im Blut ist", so der CDU-Politiker.