Gütersloh. E-Scooter sind praktisch und insbesondere bei jungen Menschen beliebt. Doch rücksichtsloses Fahren in Fußgängerzonen und auf Gehwegen führt immer wieder zu Ärger und Unfällen. Erst kürzlich kam es im Kreuzungsbereich von B 61 und Kahlertstraße zu einem folgenschweren Zusammenstoß: Ein E-Scooter, den zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren nutzten, kollidierte mit einer Fahrradfahrerin. Dabei zog sich die Radfahrerin schwere Verletzungen zu. Die Polizei beobachtet im Kreis Gütersloh einen deutlichen Anstieg bei E-Roller-Unfällen mit Verletzten. Im vergangenen Jahr sind dabei nach Angaben von Behördensprecherin Katharina Felsch 73 Menschen verunglückt, im Jahr davor haben die Beamten noch 33 gezählt. Oft sind Kinder beteiligt, die die Kleinstgefährte noch gar nicht fahren dürfen. Der Gütersloher Fachanwalt für Verkehrsrecht, André Paul Landherr (48), erklärt, was bei der Fahrt mit E-Scootern beachtet werden sollte, welche Verkehrsregeln gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen. Ab wann darf man E-Scooter fahren? Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Wo dürfen E-Scooter fahren? Innerorts darf nur auf Radwegen, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie auf Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Außerorts dürfen zusätzlich auch die Seitenstreifen befahren werden. Nur wenn weder Radweg, noch Seitenstreifen vorhanden ist, darf die Fahrbahn genutzt werden. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren? E-Scooter dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h fahren. Besteht eine Versicherungspflicht? Ja, es muss Versicherungsschutz im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, die durch ein sogenanntes Versicherungskennzeichen nachgewiesen sein muss. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, macht sich strafbar. Existiert keine spezielle Versicherung für das Fahrzeug, greift auch eine eventuell vorhandene Privathaftpflichtversicherung nicht. Wie viele Personen dürfen mitfahren? Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren, also niemand mitgenommen werden. Fährt dennoch ein Sozius mit, fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro an. In gleicher Höhe wird ein Bußgeld verhängt, wenn man freihändig fährt, fünf Euro teurer ist es sogar, wenn nebeneinandergefahren wird. Ebenso fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro an, wenn man eine Richtungsänderung nicht anzeigt. Verfügt das Fahrzeug über keinen Blinker, muss ein Abbiegen durch einen ausgestreckten Arm angezeigt werden. Gibt es eine Promillegrenze? Es gelten die gleichen Regeln wie für einen Pkw-Fahrer. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer hohen Geldbuße und einem Fahrverbot sanktioniert wird. Bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille erwartet den alkoholisierten Fahrer neben einer Geldstrafe auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer also alkoholisiert mit dem E-Scooter unterwegs ist, riskiert seine Fahrerlaubnis für den Pkw und weitere Kraftfahrzeuge. Für Führerscheinbesitzer in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot. Selbst wenn also bei einem Fahranfänger oder einem Fahrer unter 21 Jahren eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0,0 und 0,5 festgestellt wird, droht ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Eintrag im Verkehrszentralregister. Für Führerscheininhaber in der Probezeit hat das dann sogar noch als zusätzliche Konsequenz, dass sich die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Besteht eine Helmpflicht? Das Tragen eines Helms ist empfehlenswert, aber es besteht keine Helmpflicht. Gibt es eine Pflichtausstattung? Verpflichtend ist, dass die Fahrzeuge über eine Beleuchtung verfügen müssen, wobei diese auch abnehmbar sein können. Ferner muss es über zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine Klingel verfügen. Zusätzlich dürfen E-Scooter mit einem Bremslicht und Blinkern ausgestattet sein, was allerdings nicht zwingend ist. Müssen jugendliche E-Scooter-Fahrer bei Verstößen mit Konsequenzen für den späteren Führerschein-Erwerb fürchten? Durchaus. Man kann nämlich schon als 14-Jähriger Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen bekommen, etwa durch einen Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter oder eine Fahrt unter geringem Alkoholeinfluss. Das kann dann später dazu führen, dass der Erwerb eines Führerscheins nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. So ist denkbar, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung einer Fahrerlaubnis von einer vorherigen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig macht, oder sogar eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt, nach dessen Ende auch eine MPU gemacht werden muss.