Das Kurzarbeitergeld wird den betroffenen Beschäftigten in der Coronakrise steuerfrei gewährt. Unter Umständen rutschen sie aber in einen höheren Steuersatz – dann wird oft eine Nachzahlung fällig.
Vielen Kurzarbeitern droht ein Steuer-Schreck - hier sind Fallbeispiele
