Düsseldorf. Ab Freitag gelten neue Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche darin um. Das teilte das Land am Dienstag mit. Es sei ein Schritt in Richtung Normalität, heißt es in der Mitteilung. Ermöglicht werde das durch das "Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3-G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35". So solle auch den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Derzeit liegen bis auf den Kreis Höxter alle Regionen in Ostwestfalen-Lippe über 35. Damit stehen Geimpften und Genesenen alle Angebote wieder offen. "Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht. "Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir der Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in Düsseldorf. "Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich." Die wichtigsten Regeln: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 gilt ab Freitag für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, "eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist." Das gilt für alle Veranstaltungen in Innenräumen, für Sport in Innenräumen, für die Innengastronomie, in Hotels, bei körpernahen Dienstleistungen und bei Großveranstaltungen im Freien ab 2.500 Personen. Für Clubs und Diskotheken reicht kein Schnelltest, sondern es muss ein PCR-Test vorgeleget werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen. Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die 3-G-Regel generell - also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. "Sie brauchen dort, wo die 3-G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt", so das Ministerium. Die Maskenpflicht gilt weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die Regeln werden alle vier Wochen geprüft Die Inzidenz ist nun also nicht mehr das alleinige Kriterium. Auch die "Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung" werden berücksichtigt. Anhand dieser Werte sollen die Regeln in NRW alle vier Wochen geprüft werden. Die neue Verordnung gilt daher bis zum 17. September. Die Pressekonferenz mit Laumann und dem Aachener Intensivmediziner Gernot Marx zur aktuellen Lage zum Nachlesen: (function(d, s, id) {var js,ijs=d.getElementsByTagName(s)[0];if(d.getElementById(id))return;js=d.createElement(s);js.id=id;js.src="//embed.scribblelive.com/widgets/embed.js";ijs.parentNode.insertBefore(js, ijs);}(document, 'script', 'scrbbl-js'));