Kreis Gütersloh. Der 57-jährige Tierarzt aus Spenge, der als Mitarbeiter des Kreises Gütersloh nicht verhindert hat, wie sein Kollege beim Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück drei neugeborene Ferkel in einem Eimer ertränkte, ist nicht mehr beim Kreis beschäftigt. Kreissprecher Jan Focken teilte auf Nachfrage mit, dass man eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart habe.
Die Kreisverwaltung hatte die beiden Veterinäre, die am 3. Juni 2022 bei Tönnies an der der unsachgemäßen Tötung der drei neugeborenen Ferkel beteiligt waren, direkt nach dem Vorfall fristlos gekündigt. Daraufhin klagten die beiden Männer – ein 63-jähriger Tierarzt aus Herzebrock-Clarholz und sein 57-jähriger Kollege aus Spenge – vor dem Arbeitsgericht.
Dieses entschied, dass der 57-Jährige weiter zu beschäftigen sei, die Kündigung durch den Kreis sei unverhältnismäßig und der Tatbeitrag des Mannes bei der Ferkeltötung nur von untergeordneter Bedeutung. Dagegen ging der Kreis in Berufung vor dem Landesarbeitsgericht, das beiden Parteien eine außergerichtliche Einigung nahelegte.
Mit dem 63-jährigen Veterinär, der die Ferkel eigenhändig getötet haben soll, hatte sich der Kreis bereits außergerichtlich über die Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses geeinigt. Eine strafrechtliche Beurteilung der Tötungsaktion durch das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück steht noch aus.