Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

So sollten Sie bei Unwetterschäden vorgehen

Anna Lena Hinder

Wer von einem Unwetterschaden betroffen ist, sollte das Ausmaß mit entsprechenden Fotos oder Videos festhalten. - © dpa
Wer von einem Unwetterschaden betroffen ist, sollte das Ausmaß mit entsprechenden Fotos oder Videos festhalten. (© dpa)

Bielefeld. Mit dem Klimawandel steigt das Risiko für Stürme und Starkregen. Bei heftigen Niederschlägen wie in den vergangenen Tagen können Keller volllaufen, Flüsse übertreten und Autos mitreißen, teils werden ganze Häuser zerstört. Was ist in einem solchen Schadensfall zu tun?

Betroffene sollten unverzüglich die Versicherung informieren, rät die Verbraucherzentrale NRW. Schriftlich sollte dies per Einschreiben erfolgen. Als erste Maßnahme kann es aber auch ausreichen, anzurufen oder eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken.

Zeugen können dabei helfen, den Anspruch bei der Versicherung durchzusetzen. Alle Meldungen sollten sorgfältig dokumentiert werden.

Was mache ich, wenn ich keine Versicherungsunterlagen mehr habe?

Wenn Betroffene ihre Versicherungsunterlagen verloren haben, sollten sie zunächst prüfen, ob sie sich an den Namen ihres Versicherungsvertreters oder -maklers erinnern können. Wenn ja, sollte man dort Kopien aller Verträge anfordern. Andernfalls sollten Betroffene sich von ihrer Bank Kopien der Kontoauszüge für den Zeitraum erstellen lassen, in dem sie üblicherweise ihre Beiträge bezahlen. Dort stehen dann die hilfreichsten Daten aus den Verträgen. Wer nur noch den Namen seiner Versicherung weiß, findet auf der Webseite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft die Kontaktdaten, um Vertragskopien bei der richtigen Versicherung anzufordern.

Wie weise ich den entstandenen Schaden nach?

Einen entstandenen Schaden nachzuweisen, erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. Zuallererst sollten Betroffene die entstandenen Schäden mindern, soweit dies möglich ist. Laut NRW-Verbraucherzentrale muss der Versicherte den Schaden so gering wie möglich halten.

Nach dem Vorfall sollte eine umfassende Liste aller zerstörten Gegenstände erstellt werden. Dabei gilt: wenn machbar, keine beschädigten Sachen vorschnell zu entsorgen.

Weiter rät die Verbraucherzentrale, umgehend Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen – bevorzugt schriftlich – und nach dem weiteren Vorgehen zu fragen. Der Versicherer werde den betroffenen Personen mitteilen, ob sie eigenständig einen Handwerker beauftragen sollen oder ob er selber einen eigenen Fachmann entsendet. In vielen Fällen werde ein sogenannter „Regulierer“ den Schaden begutachten. Achtung: Ein Regulierer ist in der Regel nicht als unabhängiger Gutachter tätig. Er vertritt die Interessen des Versicherers und wird von diesem bezahlt.

Zudem sollten Betroffene sich bei der Schadensregulierung nicht vertrösten lassen. Gemäß gesetzlicher Regelungen haben sie das Recht, einen Monat nach der Schadensanzeige eine Abschlagszahlung zu verlangen – sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Was mache ich, wenn der Gutachter nicht kommt?

Verzögerungen bei der Bearbeitung treten häufig auf. Wenn kein Gutachter vor Ort verfügbar ist, empfiehlt der Verbraucherschutz, selbst aktiv zu werden. Betroffene sollten eine Fachfirma beauftragen, um den Schaden sorgfältig festzustellen. Zusätzlich sei eine Bestätigung notwendig, die belegt, dass der Schaden durch das versicherte Ereignis verursacht wurde.

Was mache ich, wenn ich keine Elementarschadenversicherung bekommen habe?

Im Falle einer Ablehnung sollte das Schreiben des Versicherungsunternehmens aufbewahrt werden, rät der Verbraucherschutz. Häufig erhält man Staatshilfen nur dann, wenn kein Versicherungsschutz zu bekommen war.

Was mache ich bei Unwetterschäden am Auto?

Grundsätzlich gilt: Mit einer Kaskoversicherung können Betroffene Unwetter-Schäden an ihrem Auto der Versicherung melden. Zumindest eine Teilkaskoversicherung sollte vorhanden sein. Falls das Fahrzeug durch die Flut „weggeschwemmt“ oder abgeschleppt wurde, sei das örtliche Ordnungsamt der zuständige Ansprechpartner.

Entsteht ein Sturmschaden am Auto, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. - © dpa
Entsteht ein Sturmschaden am Auto, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. (© dpa)

Was muss ich bei verschmutztem Trinkwasser beachten?

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Gesundheitsrisiken durch Keimbelastung während und nach einer Überschwemmung. Bei den Aufräumarbeiten in Häusern, Kellern und Gärten können hygienische Probleme durch den Kontakt mit verschmutztem Trinkwasser entstehen.

Trinkwasser: Die Gesundheitsämter sind dafür zuständig, das Trinkwasser zu überwachen. Aktuelle Hinweise und Anordnungen sollten in den Medien verfolgt werden. Die Verbraucherzentrale betont, das Wasser nicht zum Zähneputzen oder zum Waschen von Obst und Gemüse zu verwenden.

Nach der offiziellen Freigabe der Wasserleitungen im Haushalt sollten Ausläufe und Siebe gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Anschließend das Wasser für mehrere Minuten aus dem Hahn laufen lassen.

Lebensmittel: Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser in Kontakt gekommen sind, sollten nicht konsumiert werden. Es gebe jedoch Ausnahmen für unversehrte Metall- und Glaskonserven, Lebensmittel in Kartonverpackungen, die vor dem Verzehr abgekocht werden können (zum Beispiel Milch), ungeöffnete Getränkeflaschen, Einweckgläser sowie verschweißte Lebensmittel. Im Zweifelsfall gilt laut Verbraucherzentrale: Lebensmittel lieber entsorgen, um sich selbst und andere nicht einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.

Kommunalwahl-Abo

Angebot zur Kommunalwahl

5 Wochen Lippische Landes-Zeitung lesen -
gedruckt UND digital!

Jetzt bestellen
Kommunalwahl-Abo