Bielefeld/Frankfurt am Main. Beim ersten Öffnen der Bahn-App „DB Navigator“ ploppt ein Fenster mit einer Abfrage auf: „Nur erforderliche Cookies zulassen“ ist die einzige Option, die Nutzerinnen und Nutzer der App haben. Die Möglichkeit, einzelne Cookies abzuwählen, gibt es nicht. Im Oktober 2022 reichte der Bielefelder Verein Digitalcourage deshalb Klage gegen die Deutsche Bahn ein. Erst jetzt kommt Bewegung in die Sache: Am Montag, 19. Mai, gibt es einen mündlichen Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Der Vorwurf: „Die Bahn App ’DB Navigator’ gibt viele persönliche Informationen weiter – ohne dass Nutzerinnen und Nutzer sich dagegen wehren könnten“, teilt Digitalcourage mit. Bei einer Analyse der App hatte der IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz 2022 die erheblichen Datenschutzprobleme entdeckt, unter anderem Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). „Die App ist voll mit Trackern – Technologien, die das Verhalten der Nutzer überwachen und Daten sammeln, selbst ohne deren ausdrückliche Einwilligung“, heißt es von Digitalcourage. Unter den Daten seien Informationen wie die Anzahl der Reisenden, ob ein Kind mitfährt, Abfahrtstag, Start- und Zielbahnhof. Auch die Stiftung Warentest habe unabhängig von Digitalcourage das Datensendeverhalten der App überprüft und kam zu dem kritischen Ergebnis: „DB Navigator übermittelt mehr Daten als nötig“. Insgesamt fließen Daten an zehn Unternehmen und Dienstleister ab, darunter Google und Adobe. Digitalcourage kritisiert Digitalzwang beim Bahnfahren Besondere Brisanz bekommt der Fall dadurch, dass die Bahn als Teil der staatlichen Grundversorgung gilt. Wer zur Arbeit pendelt, Angehörige besucht oder sich über Bahnverbindungen informiert, der kommt an der DB Navigator App nicht vorbei. Digitalcourage spricht von einem Digitalzwang: „Die App bietet Informationen zu Verspätungen, Anschlusszügen, aktueller Wagenreihung und ermöglicht den Ticketkauf an Bord. Manche Services sind ohne die App nicht mehr verfügbar. Das macht sie für viele Menschen unverzichtbar – das bedeutet Digitalzwang.“ Dieser läge vor, wenn es keine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative zu einem Produkt oder Service gibt, obwohl sie realisierbar wäre. „Wer reisen will, wird zur App gezwungen – und wer die App nutzt, wird ausgespäht. Das ist Digitalzwang und Datenmissbrauch“, sagt Padeluun, Mitgründer von Digitalcourage und der Kläger in dieser Sache. „Wir klagen, weil Grundrechte nicht an der Bahnsteigkante enden.“ Digitalcourage wirft Konzern Verzögerungstaktik vor Dass die Verhandlung erst jetzt, zwei Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe, stattfindet, liegt dem Verein Digitalcourage zufolge an der „juristischen Verzögerungstaktik des Konzerns“. Dieser hatte zunächst versucht, sich aus der Verantwortung zu ziehen, indem er nach Einreichung der Klage den Betrieb des DB-Navigators auf die DB Fernverkehr AG übertrug. Das verzögerte den Prozessbeginn und verdoppelte gleichzeitig den Streitwert. Mit der Klage will Digitalcourage sich dafür einsetzen, dass Bahnfahren auch ohne Digitalzwang möglich ist. „Da der Konzern bisher uneinsichtig war, wird nun das Gericht die Bahn von der Rechtslage überzeugen müssen.“ Denn das Tracking im DB-Navigator sei ein Verstoß gegen geltendes Recht.