Münster/Bielefeld. Körperverletzung, sexuelle Übergriffe, Bestrafung, Zwang und Verletzung der Aufsichtspflicht – in den Kitas in NRW steigen die Meldungen über Gewalt rasant an. Von 2022 bis 2025 verzeichnen die Landesjugendämter allein für den Bereich Nordrhein einen Zuwachs der Fälle um 165 Prozent. In Westfalen-Lippe gibt es deutlich weniger Meldungen, aber auch hier ist ein Anstieg von 60 Prozent verzeichnet. Auffällig und besorgniserregend sind hier die Meldefälle bezüglich körperlicher Züchtigung. Grundsätzlich sind alle Träger von Kitas nach Paragraf 47 im Sozialgesetzbuch zur Meldung von außergewöhnlichen und akuten Ereignissen verpflichtet, die „geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen oder den Betrieb der Einrichtung zu gefährden.“ Diese Ereignisse definieren beide Landesjugendämter geringfügig abweichend. In Westfalen werden sie benannt als „Sexuelle Übergriffe“, „Körperliche Züchtigung“ und „Unangemessenes Erziehungsverhalten“. In Nordrhein lauten die Bezeichnungen „Sexuelle Übergriffe/Gewalt“, „Körperliche Übergriffe/Körperverletzung“ und „Pädagogisches Fehlverhalten“. Mit dieser Bezeichnung können Zwangsmaßnahmen, Strafmaßnahmen, Manipulation, Diskriminierung oder Verletzung der Aufsichtspflicht gemeint sein. Blickt man auf die gesamte Entwicklung, hat sich meldepflichtige Gewalt in den NRW-Kitas seit 2022 mehr als verdoppelt: Verzeichneten die Behörden 2022 809 Meldefälle, waren es bis August 2025 bereits 1.910 Fälle. Wurden dem LWL-Landesjugendamt Westfalen 2022 noch 99 Fälle von körperlicher Züchtigung gemeldet, waren es in diesem Jahr allein bis August bereits 246 Fälle. NRW-Träger können Meldepflichten unterschiedlich streng auslegen Auffällig ist außerdem eine Besonderheit in der Statistik des Landesjugendamts Nordrhein, die die Übergriffe auch nach Tätern aufschlüsselt. Hier wird unterschieden nach Mitarbeitern, sonstigen Personen und Kindern. Dabei zeigt sich, dass Gewalt unter Kindern mit Abstand am häufigsten durch die Einrichtungen gemeldet wird - und auch sexuelle Gewalt unter Kindern eine große Rolle zu spielen scheint. Bereits 2022 gab es 75 Meldungen zu sexuellen Übergriffen durch Kinder, 2023 waren es 159, 2024 waren es 169 und in diesem Jahr gab es allein bis August bereits 207 Fälle. Damit haben sich Meldungen dieser Art seit 2022 fast verdreifacht. .responsive23-2N651ZsaOEs4NdW1-ttc-linechart-meldungen-ueber-gewalt-in-nrw { width: 100%; padding-top: 100%; } @media (max-width: 600px) { .responsive23-2N651ZsaOEs4NdW1-ttc-linechart-meldungen-ueber-gewalt-in-nrw { padding-top: 100%; } } @media (max-width: 360px) { .responsive23-2N651ZsaOEs4NdW1-ttc-linechart-meldungen-ueber-gewalt-in-nrw { padding-top: 142.86%; } } Auf Anfrage teilt ein Sprecher des Landesjugendamts mit, dass es zwar als Ordnungswidrigkeit gilt, Vorkommnisse dieser Art nicht zu melden. „Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass Träger die Meldepflichten unterschiedlich streng auslegen.“ Eindruck des LVR-Landesjugendamtes Rheinland sei, dass Träger in den letzten Jahren zuverlässiger melden und auch dadurch die Zahl der Meldungen steigt. „Wie groß ein mögliches Dunkelfeld ist, ist nicht bekannt.“ Auch Verschiebungen vom Dunkel- ins Hellfeld könnten nur vermutet, aber nicht statistisch belegt werden. Zudem habe das Landesjugendamt im Oktober 2024 ein Rundschreiben verschickt, in dem noch einmal auf die Meldepflichten hingewiesen worden sei. „Auch dies könnte zu einer Sensibilisierung beigetragen haben.“ Eine höhere Sensibilisierung als Erklärung hält man beim Kinderschutzbund NRW nicht für ausreichend, um den Anstieg der Meldefälle zu erklären. „Das mag eine Erklärung sein, das reicht aber nicht aus“, sagt Landesgeschäftsführer Michael Kutz. „Die Entwicklung spiegelt ebenso einen besorgniserregenden Anstieg von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in allen gesellschaftlichen Bereichen. Damit schwinden sichere Orte und Räume für sie.“ Kutz hält es außerdem für falsch, die Entwicklung dem individuellen Fehlverhalten einzelner Erzieherinnen und Erzieher zuzuordnen. „Sie sind Teil einer Gesellschaft, die offensichtlich zu verrohen droht.“ Kitahelfer nicht ausreichend ausgebildet in Kinderschutz Heike Wiemert, Kinderschutzexpertin und Dekanin an der Katholischen Hochschule Köln, sieht eine mögliche Ursache für die ansteigende Gewalt auch in der Personalstrategie des Landes, immer häufiger Quereinsteiger und ungelernte Alltagshelfer in den Kitas einzusetzen. „Man muss hier ganz klar an die Politik und die Träger die Frage stellen, wie qualifiziert dieses Personal in Sachen Kinderschutz ist und wie gut die eingebunden sind in die Schutzkonzepte der Einrichtungen.“ Die vom Land klar vorgegebene Trennung, dass Kitahelfer keine pädagogischen Aufgaben an den Kindern vornehmen dürften, hält Wiemert für unrealistisch. „Das ist doch nicht der Alltag in den Einrichtungen.“ Zum einen sei der Personalmangel so groß, dass die Kitahelfer eben doch häufig auch bei anderen Tätigkeiten einsprängen. „Und zum anderen fragen doch die Kinder im Alltag nicht danach, ob dieser Mensch, den sie Tag für Tag um sich haben, pädagogisch qualifiziert und damit Ansprechpartner ist.“ Auch beim Kinderschutzbund ist man nicht der Ansicht, dass die Kitahelfer ausreichend in Sachen Kinderschutz geschult sind. „Wir haben deshalb schon Anfang 2024 angeregt, die vom Land so benannten kompensatorischen Maßnahmen zur Überbrückung des aktuellen Fachkräftemangels“ mit verpflichtenden Angeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verknüpfen, um Interessierten berufliche Perspektiven zu eröffnen und prinzipiell am Fachkräftegebot festhalten zu können.“