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Mordfall Inge R.: Handy-Daten belasten Angeklagten

Weitere Zeugen im Prozess um getötete Pensionswirtin vernommen

VON PETER JOHNSEN

Auch am dritten Prozesstag äußerte sich der des Mordes an der 72-jährigen Inge R. angeklagte Dieter L., hier mit seinem Verteidiger Torsten Giesecke, nicht. - © FOTO: WOLFGANG RUDOLF
Auch am dritten Prozesstag äußerte sich der des Mordes an der 72-jährigen Inge R. angeklagte Dieter L., hier mit seinem Verteidiger Torsten Giesecke, nicht. (© FOTO: WOLFGANG RUDOLF)

Hiddenhausen/Bielefeld. Die DNA-Analyse, die Auswertung von Handy-Daten und die Video-Überwachung spielen bei der Aufklärung von Straftaten eine immer wichtigere Rolle. Zwei dieser Faktoren könnte auch im Prozess um den Hiddenhauser Hammer-Mord entscheidende Bedeutung zukommen.

Wie berichtet, hatte bereits am vorausgegangenen Verhandlungstag eine Humanbiologin vom Landeskriminalamt dargelegt, dass eine am Tatort gefundene Blutspur mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu 26 Trilliarden dem wegen Mordes an der 72-jährigen Pensionsinhaberin Inge R. angeklagten Dieter L. (45) zuzuordnen ist.

Gestern vernahm die I. Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichts den Kripobeamten Martin Z. (53). Der Zeuge hatte die Handy-Daten des Angeklagten ausgewertet und daraus für den Tattag, den 2. August 2012, ein Aufenthaltsprofil erstellt. Dazu hatte er sogar eine Skizze angefertigt, die er den Prozessbeteiligten erläuterte. Ergebnis: Dieter L. dürfte sich zur entscheidenden Zeit auch im Bereich der Pension an der Birkenstraße aufgehalten haben, in der der Mord begangen wurde.

Dieter L. hat bei seiner Vernehmung nervös gewirkt

Anfangs habe man in alle Richtungen ermittelt, auch reisende Einbrecherbanden seien als Täter in Betracht gezogen worden, berichtete der Kripobeamte. Dann sei der Hinweis auf Dieter L. gekommen. Man habe ihn auf das Revier gebeten, wo er sehr nervös gewirkt habe. Nachdem der Verdächtige eine alte Geldstrafe bezahlt habe, wegen derer er mit Haftbefehl gesucht wurde, habe man ihn zunächst wieder laufen lassen.

Als weitere Zeugin vernahm das Gericht die 43-jährige Liane M. aus Buchholz, mit der Dieter L. befreundet war. Er hatte die Frau am Tattag besucht, war gegen 14 Uhr in Buchholz angekommen. "Warmherzig und liebevoll" habe der Angeklagte insbesondere dann gewirkt, wenn er von seiner Tochter gesprochen habe, so die Zeugin.

Das vierte Sachverständigengutachten in diesem Prozess – zwei weitere werden noch folgen – erstattete der Chirurg Dr. Ingo Budweg. Dieter L. hatte sich, sechs Wochen bevor der Mord geschah, beim Taekwondo-Training den Ellenbogenkopf gebrochen und war daher im Gebrauch des linken Armes eingeschränkt. Trotz dieser Behinderung hätte der Rechtshänder die Tat ausführen können, beantwortete der Experte die ihm gestellte Frage. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

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