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Neu: Versicherungsschutz auch für E-Bikes

Gesetzesänderung: Haftpflicht reicht wie bei normalen Fahrrädern

VON JENS MÖLLER

300.000 Ebikes wurden 2011 in Deutschland verkauft.
300.000 Ebikes wurden 2011 in Deutschland verkauft.

Bielefeld. Auf einem Elektrofahrrad geht’s flott voran, bislang allerdings unter Umständen auf eigenes Risiko. Denn nach Unfällen konnte es vorkommen, dass Versicherungen sich weigerten zu zahlen. Wer mit Akku-Antrieb unterwegs war, hatte per Definition kein Fahrrad unter sich – und radelte im juristischen Niemandsland. Bis jetzt: Eine Gesetzesänderung verpflichtet die Versicherer, das E-Bike als Fahrrad anzuerkennen.

Fahrer von Elektrorädern – auch Pedelecs genannt – sind jetzt bei Schadensfällen versichert, falls sie eine übliche private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Zuvor mussten sich Besitzer von E-Bikes – in Deutschland wurden 2011 fast 300.000 Stück verkauft – bei der Versicherung erkundigen, ob das elektrifizierte Radeln mitabgedeckt war.

Information
Jedes dritte E-Bike fährt in Deutschland
  • Durch Deutschland fahren laut Statistiken des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) mehr als 750.000 Elektroräder.
  • Deutschland ist neben den Niederlanden der wichtigste Absatzmarkt für E-Bikes.
  • 95 Prozent der Elektroräder sind von der Gesetzesänderung betroffen und jetzt über eine Haftpflicht abgesichert.
  • Ein Wachstumsmarkt: Die Verkaufszahlen haben sich laut ZIV von 2008 bis 2011 verdreifacht.
  • Die Zahl für 2012 liegt nocht nicht vor, der Verband rechnet mit einem Rekord von bis zu 400.000 neuen E-Bikes. 
  • 2011 wurden europaweit 900.000 Elektroräder verkauft, darunter etwa jedes dritte in Deutschland. 
  • Die Preise liegen im Schnitt zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Rad.

Verbände wie der ADAC hatte dies wiederholt als unklare Rechtslage kritisiert. Es habe immer wieder Streitfälle bei der Schadensregulierung gegeben, sagt ADAC-Sprecher Jochen Oesterle. E-Radler konnten so auf Schäden von mehreren Tausend Euro sitzenbleiben.

95 Prozent aller E-Bikes betroffen

Trotz Neuregelung bleibt die Welt der E-Radler kompliziert. Die Änderung betrifft laut Bundesverkehrsministerium nur Pedelecs, die das Treten bis zu Tempo 25 unterstützen. Die Akkus dürfen höchstens 250 Watt leisten. Das trifft laut ADAC auf 95 Prozent aller Elektroräder zu. Alles, was dank Batterie schneller fahren kann, muss weiterhin einzeln versichert werden – wie ein Mofa oder ein Motorroller.

Die Tempo-25-Pedelecs dürfen über eine Anfahrhilfe verfügen: Das Rad darf also ohne Pedalantrieb etwa Schrittgeschwindigkeit rollen können. Dieser technische Aspekt war vorher eine Streitfrage beim Versicherungsschutz. Die Gesetzesänderung sieht zwar weiterhin keine Helmpflicht vor, ADAC und Versicherer raten jedoch dringend zum Kopfschutz.

Für schnellere E-Bikes ändert sich beim Versicherungsschutz nichts. Sogenannte Speed-Pedelecs, die ganz ohne Muskelkraft bis zu Tempo 20 erreichen oder das Radeln bis zu Tempo 45 unterstützen, müssen weiter wie Kleinkrafträder versichert werden. Sie brauchen das altbekannte Mofa-Kennzeichen.

Versicherer bieten mittlerweile spezielle Tarife, die etwa eine Versicherung des teuren Akkus miteinschließen können. Fahrer brauchen einen Führerschein (Klasse M), dazu gilt Helmpflicht. Mit den Turbo-Pedelecs ist der Radweg tabu.
      

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