Bielefeld/Ingolstadt. Wie von Geisterhand bewegt sich die Maus über den Bildschirm, das Licht der Webcam leuchtet, obwohl die Bielefelderin ihren Laptop gar nicht eingeschaltet hat. Wenig später bestätigt sich der Verdacht: Ein Hacker hat sich in den Rechner eingeschlichen, sie über längere Zeit zu Hause abgehört und beobachtet, Fotos gemacht.
Und er hat von ihrem Computer aus eine Mail mit einem Trojaner an eine ihrer Freundinnen geschickt. Die Frau schaltet die Polizei ein, die Ermittlungen führen zu einem Rechner nach Ingolstadt.
Dessen Besitzer, ein IT-Spezialist, musste sich nun vor Gericht verantworten - kam aber mit einem Freispruch davon, weil man ihm die Täterschaft nicht mit nötiger Sicherheit nachweisen konnte. Dabei war die Geschichte, die er auftischte, aus Sicht des Gerichts durchaus widersprüchlich. Er hatte behauptet, den Laptop auf dem Flohmarkt gekauft zu haben, und der Kripo den Hinweis gegeben, woher der Rechner ursprünglich stammte: vom Autohersteller Audi.
Dort stand das Gerät in einem Besprechungsraum in der technischen Entwicklung. "Da hatte von der Putzfrau bis zum Manager jeder Zugriff", so Richter Peter Hufnagel. Dass der Angeklagte den Laptop bei Audi gestohlen und die Spionagesoftware selbst installiert habe, sei ihm nicht nachzuweisen.
Gegen den Angeklagten sprach vor allem, dass ein Gutachter auf dem Laptop einen verschlüsselten Bereich gefunden hatte, der nicht zu knacken war. Der Angeklagte gab zwar zu, dass die Dateien von ihm stammten, behauptet aber, er habe das Passwort vergessen.
Das glaubte ihm der Richter ebenso wenig wie "dass ein Computerexperte einen Laptop auf einem Flohmarkt kauft". Er sprach trotzdem frei - im Zweifel für den Angeklagten. Sofern die Berufung der Staatsanwaltschaft keinen Erfolg hat, bleibt wohl unaufgeklärt, wer die Bielefelderin in ihrer Wohnung ausspioniert hat.